Beim Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, ist der Stadtverwaltung ein Fehler unterlaufen. 96 Wahlscheine sind aufgrund eines technischen Fehlers doppelt gedruckt und in den Versand gegeben worden. Die betroffenen Wahlberechtigten haben somit zweimal ihre beantragten Wahlunterlagen erhalten.
Soweit sich Betroffene bereits bei der Stadtverwaltung gemeldet haben, sind die doppelten Wahlunterlagen nach Rücksprache mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sichergestellt und vernichtet worden. Bei allen übrigen Betroffenen werden die bisher ausgestellten Wahlscheine für ungültig erklärt. Sie erhalten neue Wahlscheine mitsamt Briefwahlunterlagen sowie ein Schreiben, mit dem sie über die Umstände informiert werden.
Im Rahmen der Fehleranalyse sind bereits entsprechende Maßnahmen getroffen worden, damit sich der Fehler beim Ausdruck der Wahlscheine nicht wiederholt und die weitere Ausgabe der Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag reibungslos verläuft.
Keine doppelte Stimmabgabe – Vorgehen mit der Kreiswahlleitung abgestimmt
Die zweifach versandten Wahlscheine tragen jeweils eine identische Nummer. Mit dem Wahlschein kann nur einmal gewählt werden. Die betroffenen Wahlschein-Nummern werden bei der Prüfung der Briefwahlunterlagen in den Briefwahlbezirken am Wahlsonntag noch einmal besonders betrachtet werden. Die ungültig erklärten Wahlscheine und somit etwaige zweifache Rückläufer werden aufgrund der bekannten Wahlschein-Nummer aussortiert. Eine doppelte Stimmabgabe, die im Übrigen strafbar wäre, wird damit unterbunden. Das Vorgehen ist mit der Kreiswahlleitung abgestimmt
Die Stadt bittet darum, den Fehler und die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Hendrik Nintzel (Tel.: 700 581)