Meldungsdatum: 10.04.2025

Kreis Recklinghausen prüfte Beschluss des Mobilitätsausschusses der Stadt Gladbeck

Beschluss zur Beendigung des Verkehrsversuchs auf der Buerschen Straße in Teilen rechtswidrig

Der Kreis Recklinghausen hat als zuständige Aufsichtsbehörde einen Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Gladbeck vom 18. April 2024 aufgrund mehrerer Beschwerden geprüft. Dabei ging es um die Beendigung des Verkehrsversuchs auf der Buerschen Straße in Gladbeck und die gleichzeitige Anordnung eines Mischverkehrs inklusive eines Überholverbots von Radfahrern und der Wiederherstellung von Parkplätzen. Das Ergebnis liegt nun vor: Nach Auffassung der Kommunalaufsicht ist dieser in Teilen rechtswidrig.

Der Kreis führt bei seiner Begründung an, dass die Stadt Gladbeck bei der Anordnung des Überholverbotes für Fahrräder widersprüchlich gehandelt hat. Eine besondere Gefahrenlage, wie sie die Straßenverkehrsordnung als Voraussetzung vorsieht, lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vor. Die Stadt Gladbeck selbst hatte dies in ihrer Stellungnahme vom 3. Dezember 2024 ausdrücklich bestätigt.

Auch die inhaltliche Argumentation, wonach die Gefahrenlage erst durch die Einführung des Mischverkehrs – also die geteilte Nutzung der Fahrbahn durch Fahrrad und Auto – entstehen würde, reicht für eine verkehrsbeschränkende Maßnahme nicht aus. Die rechtliche Grundlage verlangt das Vorliegen der Gefahrenlage bereits vor der Anordnung und nicht als deren Folge.

Der Kreis Recklinghausen hat daher die Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck angewiesen, den entsprechenden Teil des Beschlusses vom 18. April 2024 zu beanstanden und den Ausschuss erneut über den Sachverhalt beraten zu lassen.

Ausschlaggebend für die Überprüfung des Beschlusses durch den Kreis Recklinghausen waren im Vorfeld Beschwerden von einer Ratsfraktion, dem ADFC sowie von Privatpersonen. Sie bemängelten insbesondere die formelle Zuständigkeit des Ausschusses sowie eine aus ihrer Sicht drohende Gefährdung von Radfahrenden durch die geplante Rückführung in den Mischverkehr.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de