Die Stadt Norden stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 208 „Lintel“ auf. Ziel der Planung ist die Sicherung der historisch gewachsenen Struktur und Nutzung sowie die Ermöglichung einer maßvollen Weiterentwicklung.
Zur Sicherung der mit der Planaufstellung verfolgten Ziele wurde vom Rat der Stadt Norden eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, welche am Freitag, den 14.12.2018 in Kraft getreten ist.
Für das betroffene Gebiet hat dies einige Auswirkungen.
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre sind unzulässig:
- Die Beseitigung baulicher Anlagen
- Vorhaben, die die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Ziel haben
- Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen und Ablagerungen einschließlich Lagerstätten
- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden. Tritt der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 208 in Kraft, tritt die Veränderungssperre automatisch außer Kraft.
Bürgerinnen und Bürger können sich beim Fachdienst Stadtplanung und Bauaufsicht über die Veränderungssperre und über die Bebauungsplanaufstellung informieren. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen gerne weiter!
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus folgendem Übersichtsplan ersichtlich.
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