Stadt Unna Homepage

Unna, den 06. März 2019

Aktualisierung der Daten für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr in Unna:
Die Stadtbetriebe Unna bitten bis zum 12. April um Mitwirkung aller Grundstückseigentümer*innen

Kreisstadt Unna.

Über 6,74 Millionen Kubikmeter Niederschlagswasser leiten die Stadtbetriebe Unna jährlich über das Kanalnetz und die dafür ausgebauten Wasserläufe ab. Die Kosten für diesen Aufwand werden seit 1996 getrennt von der Schmutzwassergebühr berechnet und über die Niederschlagswassergebühr auf alle Grundstücke umgelegt. Grundlage für die Berechnung der Gebühr sind die bebauten und befestigten Flächen der einzelnen Grundstücke, so wie sie die Grundstückseigentümer*innen vor über 20 Jahren angegeben hatten. Jetzt bitten die Stadtbetriebe Unna schriftlich alle Grundstückseigentümer*innen um aktuelle Daten. Ab 8. März bekommen alle Grundstückseigentümer*innen die Erhebungsbögen mit Erläuterungen zugesandt. Bis zum 12. April 2019, so bitten die Stadtbetriebe Unna, sollten diese ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückgeschickt werden.

In 23 Jahren haben sich die Bebauung und die Nutzung vieler Grundstücke verändert. Um die Gebühr für alle Grundstückseigentümer*innen gerecht kalkulieren zu können, wollen die Stadtbetriebe Unna die Flächenangaben auf den aktuellen Stand bringen. Dazu führen die Stadtbetriebe Unna die Befragung durch. Um den Aufwand für die Grundstückseigentümer*innen zu verringern, haben die Stadtbetriebe Unna schon im März 2017 Luftbilder aller Grundstücke erstellen und auswerten lassen. Dabei wurden für alle Grundstücke die in einem „Erhebungsbogen“ aufgeführten Flächen ermittelt und in einem Lageplanausschnitt dargestellt.

Auf einem Lageplan, den die Stadtbetriebe Unna allen Grundstückseigentümer*innen mit dem Erhebungsbogen zusenden, ist ersichtlich, welche Flächen als gebührenpflichtig eingestuft sind. Die Stadtbetriebe Unna bitten die Grundstückseigentümer*innen, sämtliche im Erhebungsbogen und im Lageplan aufgeführten Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Gleichzeitig können die Grundstückseigentümer*innen Versickerungsanlagen oder alternative Niederschlagswasserbeseitigungen auf ihrem Grundstück angeben.

Private befestigte Flächen, die öffentlich genutzt werden (z. B. Gehwegflächen) können die Grundstückseigentümer*innen auf dem beigefügten Erhebungsbogen markieren. Diese Flächen werden bei der Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr für die Grundstücke nicht berücksichtigt.

Information

Das Muster des Erhebungsbogens, die Erläuterungen und das Beispiel für einen Lageplan finden alle Interessenten auch auf www.stadtbetriebe-unna.de in der Rubrik Abwasser/Niederschlagswassergebühr.

 

Bild: Über das Kanalnetz und die dafür ausgebauten Wasserläufe leiten die Stadtbetriebe das Niederschlagswasser ab.



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Stadtbetriebe Unna

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Kortelbach
© Kreisstadt Unna [mehr...]

Niederschlagswasser
[mehr...]




Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Christoph Ueberfeld
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de

Die Pressestelle "Kreisstadt Unna" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.