Pressemitteilung vom17. März 2020
Dorf- und Regionalentwicklung – lohnende Förderung für Private

Trendelburg. Die Förderprogramme der Dorf- und Regionalentwicklung sind eine lohnende finanzielle Unterstützung für private Hausbesitzer und kleine Unternehmen. „Die Konditionen für die Privatförderung sind richtig lukrativ“, berichtet Peter Nissen, Leiter des Fachbereichs Regionalentwicklung des Landkreises in Hofgeismar. Die Förderquote für private Bauvorhaben beläuft sich auf 35 Prozent. Der Höchstzuschuss beträgt 45.000 Euro, für Kulturdenkmale sogar 60.000 Euro. Die Mindestinvestition beträgt bei baulichen Maßnahmen 10.000 Euro.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung kommt der Förderung im ländlichen Raum eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Ziel der aktiven Gestaltung des demographischen Wandels werden in den Ortskernen der ländlich geprägten Kommunen zentrale Funktionen gestärkt, erhalten und verbessert.

Nissen: „Bei der Förderung wird ein Schwerpunkt auf die Entwicklung des vorhandenen Gebäudebestandes gelegt“. Dabei ist es besonders wichtig, den Hauseigentümern Hilfestellungen zukommen zu lassen. Mit der besseren Förderung sollen die Privatinvestitionen dazu beitragen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der Dörfer im ländlichen Raum zu erhalten, die Innenentwicklung zu stärken und die Energieeffizienz zu steigern. Jede Förderung sichert Aufträge für das lokale Handwerk, so Nissen weiter. Die privaten Investitionen im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms seien ein wichtiger Impuls für die Attraktivität des ländlichen Raums und der Dörfer.

Fördermittel können private Antragsteller in einem festgelegten Fördergebiet in den Orten der Dorfentwicklung zum Beispiel für Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise erhalten. Die Bandbreite der Förderung reicht von energetischen Sanierungen über die Erweiterung einzelner Gebäudeteile, bauliche oder betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen bis hin zum Neubau mit standortverträglicher Nutzung, der sich in die Baustruktur des jeweiligen Ortes einfügt. „Es können beispielsweise für Dach- oder Fassadensanierungen und Fenster- oder Haustürerneuerungen Förderanträge gestellt werden“, informiert Nissen. Reine Modernisierungsmaßnahmen dagegen sind nicht förderfähig.

Für Bürgerinnen und Bürger von Trendelburg, das mit allen Stadtteilen im Dorfentwicklungsprogramm ist, „läuft die Förderuhr“, so Nissen weiter. Bis 31. Dezember 2020 müssen die Anträge auf Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung gestellt werden. Diese Frist gilt auch für das Förderprogramm „Scheunen zu Wohnraum“ des Landes Hessen für Orte in der Dorfentwicklung. Nissen: „Mit dem Förderprogramm sollen Wohnungspotenziale in den Ortskernen genutzt und damit eine flächensparende Siedlungsentwicklung erreicht werden“. Die Förderung kann sich lohnen, denn es gibt 35 Prozent der Nettokosten als Zuschuss. Der maximale Zuschuss beträgt 200.000 Euro. „Mit diesem Fördergeld kann man einiges anfangen und zum Beispiel mehrere Wohnungen in einem Wirtschaftsgebäude realisieren oder das gesamte Gebäude zu einem Wohngebäude umbauen“, erläutert Nissen weiter.

Informationen über die Fördermöglichkeiten und Antragstellung der Dorfentwicklung in den aufgeführten Orten und Gemeinden gibt es den jeweiligen Gemeindeverwaltung oder direkt beim Fachbereich Regionalentwicklung des Landkreises Kassel in Hofgeismar.

Ansprechpartner des Landkreises ist:

Peter Nissen, Leiter des Fachbereichs Regionalentwicklung, Tel.: 0561 1003-2413, Mail: peter-nissen@landkreiskassel.de



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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