Pressemitteilung vom07. April 2020 |
Osterfeuer in diesem Jahr nicht erlaubt – dritte Corona-Erkrankung in einer weiteren Pflegeeinrichtung Landkreis Kassel. „Die vierte Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus ist eindeutig: Freizeitaktivitäten, ob drinnen oder draußen, die das Abstandsgebot von 1,5 Metern gefährden, sind untersagt – und damit sind auch Osterfeuer in diesem Jahr nicht erlaubt“, weist Vizelandrat Andreas Siebert auf eine Einschränkung für die Brauchtumsfeuer zur Osterzeit hin. Dieses Verbot nach dem Infektionsschutzgesetz gilt landesweit und es sind keine zusätzlichen Verbote durch den Landkreis oder die kreisangehörigen Kommunen nötig. Aus einer Seniorenpflege-Einrichtung im Altkreis Hofgeismar wurde eine weitere bestätigte Erkrankung mit COVID-19 gemeldet. „Die hochbetagte männliche Person und ihre Kontaktpersonen wurden vom Rest der Einrichtung räumlich getrennt“, berichtet der Vizelandrat: „Positiv ist, dass mittlerweile 59 infizierte Menschen wieder genesen sind“. Aktuelle Fallzahlen im Landkreis Kassel Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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