Pressemitteilung vom28. Mai 2020 |
Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten im Landkreis Kassel nach dem 2. Juni: Situation vor Ort gibt den Rahmen vor Landkreis Kassel. „Wir haben uns in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen darauf verständigt, dass die konkrete Situation in den einzelnen Kindertagesstätten bei Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregelungen die Grundlage für die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ist“, informiert Vizelandrat Andreas Siebert. Für die kommende Phase der Kindertagesbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie vom 2. Juni bis 5. Juli 2020 gelten weiterhin die engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. „Die Kindergartenträger und wir stehen vor der Herausforderung, das Interesse der Kinder wieder mit Gleichaltrigen in der gewohnten Umgebung zusammen zu sein, die Interessen der Eltern an einer verlässlichen Betreuung und die Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter einen Hut zu bringen“, betont Siebert. Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hätten die gewünschte Wirkung gezeigt – aktuell liege die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kassel bei 4 Fällen. Der Hygieneplan des Landes Hessen für den „eingeschränkten Regelbetrieb“ werde vom Landkreis Kassel nicht durch eigenständige Regelungen verschärft, kündigt der Vizelandrat an. Diese flexible Handhabung sei an die Erwartung geknüpft, dass die Pandemierisiken durch die Eltern und die Träger weiterhin ernstgenommen werden und sich alle Beteiligten strikt an die erforderlichen Hygieneregeln halten. „Jede Einrichtung muss anhand der aktuellen Lage vor Ort entscheiden, welche Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden können“, so der Vizelandrat weiter. Ausschlaggebend seien die Umsetzbarkeit der Hygieneregeln, der Schutz des Personals und der Personalbestand. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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