Pressemitteilung vom07. Juli 2020
Eltern erhalten Geld zurück
Landkreis erstattet die Kostenbeiträge für Kinder, die während des coronabedingten Betretungsverbotes nicht in die Tagespflege durften

Landkreis Kassel. Eltern, deren Kinder während der Zeit des coronabedingten Betretungsverbotes nicht in die Tagespflege konnten, müssen für diesen Zeitraum auch keine Kostenbeiträge zahlen. Dies hat der Kreistag bei seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Vizelandrat Andreas Siebert betont: „Ich freue mich, dass der Kreistag dem entsprechenden Antrag der Kreisverwaltung gefolgt ist und so den Weg frei macht für eine faire Lösung, die eine spürbare Entlastung für viele Eltern bringt.“ Nach Einschätzung des Jugendamtes betrifft die Rückzahlung rund 500 Familien. Der Landkreis Kassel erhebt durchschnittlich Kostenbeiträge in der Kindertagespflege von rund 67.000 Euro pro Monat.

Eine Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus hatte es den Tagesmüttern und -vätern vom 16. März bis 24. Mai dieses Jahres untersagt, Kinder zu betreuen. Ausnahme: Die Notbetreuung für Kinder von Eltern aus bestimmten systemrelevanten Berufs- und Bedarfsgruppen. Für diese Gruppe gilt: Wurde die Notbetreuung in Anspruch genommen, muss für den entsprechenden Monat auch der Kostenbeitrag gezahlt werden.

Alle Eltern jedoch, die den Kostenbeitrag gezahlt haben, deren Kinder aber im genannten Zeitraum nicht betreut wurden, wird das zu viel gezahlte Geld nun unbürokratisch zurückerstattet. „Wegen der Vielzahl der Fälle kann die Bearbeitung der Rückzahlung allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen“, erklärt der stellvertretende Leiter des Fachbereichs Jugend Ralph Kleppe, der dafür um Verständnis und Nachsicht bei den betroffenen Eltern bittet.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Andreas Bernhard



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