Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 10. August 2020

Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Neue Anordnungen des Bundes

Am vergangenen Samstag, 8. August, sind neue Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten. Urlaubsrückkehrer*innen aus Risikogebieten müssen sich testen lassen oder einen aktuellen negativen Test vorlegen. Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssen zudem unverzüglich dem Gesundheitsamt schriftlich oder elektronisch verschiedene Angaben machen.

 

Zudem sind Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten unter Umständen verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese kann aufgehoben werden, wenn die Rückkehrer*innen mit der Einreise einen gültigen Nachweis eines negativen Testes auf das Coronavirus beim Gesundheitsamt vorlegen. Dieses Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Reiserückkehrer*innen ohne Test können sich in Magdeburg schnellstmöglich, bis spätestens 72 Stunden nach Einreise, bei niedergelassenen Ärzten oder auch in der Fieberambulanz in der Brandenburger Straße testen lassen. Das Testergebnis muss dem Gesundheitsamt, wenn möglich per E-Mail unter Einreise-Risikogebiet@ga.magdeburg.de vorgelegt werden. Wird kein Test vorgelegt, ordnet das Gesundheitsamt einen Test an.

 

Zu den Informationen, die alle Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt vorlegen müssen, gehören die Identität, einschließlich des Geburtsdatums, die Reiseroute, die Kontaktdaten, einschließlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift sowie Angaben, ob typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wie Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Atemnot, vorliegen.

 

Bei Fragen kann man sich montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr an die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter 03 91/540 2000 wenden.




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