Stadt Unna Homepage

Unna, den 06. Dezember 2020

Ab Montag Maskenpflicht in der Fußgängerzone
Kreisstadt Unna.

Die Stadt Unna weist darauf hin, dass im Zuge der geänderten Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die eine Maskenpflicht vor Geschäften vorsieht, ab sofort eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone und den Seitenstraßen zur Fußgängerzone gilt (Bereich vom Bahnhof bis zum zib). Zeitnah werden zusätzlich entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, die auf diese Maskenpflicht hinweisen. Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden die Einhaltung dieser Regelung kontrollieren. Eine Maskenpflicht gilt ab sofort auch auf den Parkplätzen vor Geschäften. Die Geschäftsinhaber sind entsprechend informiert, diese Regelungen umzusetzen. Vorbehaltlich eventueller Rechtsänderungen wird das Abbrennen von Silvesterraketen erlaubt sein. Allerdings werden Mitarbeitende des Ordnungsamtes der Stadt Unna im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei verstärkt kontrollieren, da auch an Silvester eine Kontaktsperre (maximal zehn Personen im engsten Familien- und Freundeskreis) gilt.






Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Christoph Ueberfeld
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de

Die Pressestelle "Kreisstadt Unna" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.