Meldung vom 05.12.2020
Trotz Pflegegrad selbstständig bleiben
Kreis Recklinghausen informiert über Angebote zur Unterstützung im Alltag

Ein Leben lang war man selbstständig, plötzlich ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Eine Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können spezielle Angebote zur Unterstützung im Alltag sein. Welche Leistungen es gibt, wer davon profitieren kann und hilfreiche Tipps zum Thema gibt es bei den Beratungs- und Infocentern Pflege (BIP) im Kreis Recklinghausen. Neben dem BIP der Kreisverwaltung gibt es zehn weitere BIPs vor Ort in den kreisangehörige Städten.

Bereits ab dem Pflegegrad 1 können pflegebedürftige Personen Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Dafür steht seit 2017 ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung, der für Leistungen anerkannter Anbieter genutzt werden kann. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, Tagesbetreuung, Körperpflegeangebote oder Haushaltsdienste. „Diese Angebote tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Personen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, ihren Alltag selbständig bewältigen und auch soziale Kontakte aufrechterhalten können“, erklärt Heike Rommler vom BIP des Kreises Recklinghausen. Dies entspricht auch dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, den die Kreisverwaltung verfolgt.

Die Preise sind für alle Leistungen unterschiedlich. Die Kosten, die in einem Pflegeheim zum Beispiel für eine Tagespflege entstehen, sind von Einrichtung zu Einrichtung verschieden. Mittlerweile gibt es neben den ambulanten Pflegediensten auch zugelassene Vermittlungsfirmen, die entsprechende Dienste wie Reinigungsarbeiten oder Begleitung zu Terminen anbieten. „Wir raten dazu, sich Preise geben zu lassen und diese zu vergleichen.“

Die örtlichen BIPs im Kreis Recklinghausen geben Auskunft zu den zugelassenen Anbietern für Entlastungsleistungen. „Bei den meisten Pflegeversicherungen erhält man ebenfalls eine Liste der zugelassenen Dienste und kann direkt erfragen, welche Kosten abgerechnet werden können.“ Wer sich selbst einen Überblick verschaffen möchte, kann den Angebotsfinder des Landes unter www.pfaduia.nrw.de nutzen.

Kosten im Blick behalten
Die Kosten für die Leistungen können die Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen. „Der Vorteil ist, dass niemand in Vorleistung gehen und sich selbst um die Abrechnung kümmern muss“, sagt Rommler. Das geht über eine schriftliche Abtretungserklärung. Wer nicht weiß, wie hoch sein noch verfügbares Budget ist, kann es bei der Pflegeversicherung erfragen. „Darauf sollte man auf jeden Fall achten. Denn Kosten, die die Entlastungsleistungen überschreiten, müssen selbst getragen werden.“ Helfen kann dabei ebenfalls, sich immer die Rechnungen geben zu lassen, um den Überblick nicht zu verlieren.

Seit 2017 müssen übrigens auch Pflege- und Seniorenheime zusätzliche Betreuungsleistungen anbieten. Das bedeutet, wenn ein Angehöriger in einem Pflegeheim untergebracht ist, sollte man darauf achten, ob er diese zusätzlichen Betreuungsleistungen auch erhält, rät die Fachfrau.

Restbeträge ins Folgejahr übertragen
Restbeträge aus dem Budget der zusätzlichen Betreuungs-/Entlastungsleistungen, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und noch bis zum 30. Juni genutzt werden.
„Ich kann nur jedem, der einen Pflegegrad oder Anspruch auf diesen besitzt, empfehlen, sich um Zusatzleistungen zu kümmern. Lassen Sie Ihre Leistungen nicht verfallen und sprechen lieber einmal zu viel als zu wenig mit Ihrer Pflegekasse. Die kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche finanziellen Ansprüche konkret verfügbar sind“, fasst Rommler zusammen.

Für alle Fragen rund ums Thema Pflege, stehen die elf BIPs im Kreis Recklinghausen zur Verfügung.  Alle Ansprechpartner und Kontakte gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/bip. Telefonisch erreichen Interessierte das BIP im Kreishaus unter 02361/53-2639 oder -2026 sowie per E-Mail unter bip@kreis-re.de. 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

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Heike Rommler vom BIP des Kreises Recklinghausen


Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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