Unna, den 14. Januar 2021
Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2021
Kreisstadt Unna.
Ab dem 15.01.2021 werden an rund 22.000 Eigentümer*innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2021 verschickt.
Zur Information der Steuer- und Gebührenpflichtigen wird den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2021, ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln sowie Informationen zum neuen digitalen Serviceportal beigelegt. Zudem ist den Grundsteuerbescheiden auch ein Fragebogen zur Erstellung des neuen Mietspiegels beigefügt.
Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 44,60 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2020: rd. 45 Mio. €).
Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer A 0,26 Mio. €
Grundsteuer B 19,20 Mio. €
Summe Steuern 19,46 Mio. €
Schmutzwassergebühren 8,48 Mio. €
Niederschlagswassergebühren 10,54 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren 0,94 Mio. €
Müllabfuhrgebühren 5,22 Mio. €
Summe Gebühren 25,18 Mio. €
Müllmarken:
Bis auf weiteres werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 bleiben weiterhin gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben der Bereich Steuern bei der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.
Viele Anliegen können inzwischen über das neue Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de „online“ erldigt werden:
- Beantragung bzw. Änderung von Müllgefäßen
- An - und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer
- Erklärung zum Eigentumswechsel
- Mitteilung von Zählerständen zur Berücksichtigung von Außenwasserzählern (Gartenbewässerung)
Weitere Angebote sind in Planung.
Bei weitergehenden Fragen zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer berät der Bereich Steuern der Kreisstadt Unna:
Telefon
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Ansprechpartner*in
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103 - 275
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Frau Leimbach
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103 - 267
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Frau Treese
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103 - 266
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Herr Tiede
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Für telefonische Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen
montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zur Verfügung.
Eine persönliche Vorsprache ist aufgrund der Pandemie zurzeit leider nicht möglich. In der Regel können alle Anliegen schriftlich oder telefonisch geklärt werden.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Bereich Steuern zu rechnen. Deshalb ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.
- Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren, insbesondere auch zur Überprüfung der Niederschlagswassergebühren und der Kalkulationsgrundlagen hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:
Telefon
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Ansprechpartner*in
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2003 - 83
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Frau Willige-Schleep
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2003 - 28
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Herr Niederheidt
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Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten: