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Unna, den 29. Januar 2021

Lunchtüten im Lockdown
Angebot für Kinder im Bildungs- und Teilhabepaket

Kreisstadt Unna.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets kann für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule und in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) finanziert werden. Durch den corona-bedingten Lockdown und die damit verbundene weitgehende Schließung der Einrichtungen sind diese Mittagessen häufig nicht möglich. Die Stadt Unna sucht deshalb in intensiven Gesprächen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschule (OGS) und der Kitas nach Alternativen um das Angebot aufrechtzuerhalten. 

Ab Montag (01. Februar 2021) können jetzt Familien, deren Kinder in der OGS ein Mittagsessen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wöchentlich eine Lebensmitteltüte in der jeweiligen Einrichtung abholen. Die Eltern werden von den Trägern, dem Evangelischen Kirchenkreis und der Sozialpädagogischen Initiative (SPI) entsprechend informiert. Diese Regelung gilt damit für neun der insgesamt zehn OGS in Unna. Für die von der Arbeiterwohlfahrt betriebenen OGS an der Friedrichsbornschule gibt es bereits seit dieser Woche die Möglichkeit einer Lunchtüte. 

Die städtische Beigeordnete Kerstin Heidler betonte: „Unser Ziel ist es, die Mittagessenversorgung für Kinder, die aktuell kein Mittagessen in der Einrichtung bekommen, auch unter Corona-Bedingungen sicherzustellen. Diese Regelung war durch die Verlängerung des Lockdowns notwendig. Wir sind deshalb unseren OGS-Partnern dankbar, dass wir gemeinsam diesen pragmatischen und unbürokratischen Weg gefunden haben.“ 

Aktuell laufen die Gespräche mit den Kindergärten um auch hier im Interesse der Kinder schnell zu Lösungen zu kommen. Die vom Evangelischen Kirchenkreis und der Sozialpädagogischen Initiative (SPI) betriebenen Kindertageseinrichtungen werden ebenfalls ab Montag ein solches Angebot bieten. Die weiteren Kitas arbeiten an individuellen Lösungen. 

Für Familien, die sonst das Mittagsessen in den Einrichtungen selbst zahlen, werden diese Beträge durch die Träger erstattet.



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