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Unna, den 31. März 2021

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 128B „Höhenentwicklung und Gestaltwirkung Innenstadt“, 1. Änderung
Kreisstadt Unna.

Der Bebauungsplan Unna Nr. 128 B dient der Steuerung der Höhenentwicklung und dem Erhalt des historischen Straßen- und Stadtbildes. Zu diesem Zweck reguliert der Bebauungsplan neben der Art der baulichen Nutzung die zulässigen Gebäudehöhen. Anlässlich der teils baulich abgängigen und untergenutzten Substanz der Gebäude mit den Hausnummern 15 und 17 in der Gürtelstraße, ist auf den entsprechenden Flächen die Errichtung eines neuen Wohngebäudes geplant. Die Grundstücke bieten sich an, auf verträgliche Weise auf bereits baulich genutzten Grundstücken wieder innenstadtnahes Wohnen zu realisieren.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Vermittlung zwischen dem Erhalt sowie der Sicherung des historischen Straßenbildes und einer verträglichen Weiterentwicklung und bedarfsgerechten Nutzung der Grundstücke im Geltungsbereich.

Das geplante Bauvorhaben versucht diese Ansprüche zusammen zu führen und würdigt durch gestalterische Elemente das historische Erscheinungsbild des Straßenzuges.

Das Vorhaben erstreckt sich über zwei benachbarte Flurstücke, die zurzeit mit voneinander unabhängigen Baukörpern bebaut sind. Das geplante Vorhaben greift diese bestehende kleinteilige Bebauungsstruktur auf, in dem die Fassade durch farbliche Abstufungen und einen Wechsel zwischen trauf- und firstständigem Dach gegliedert wird. Das Vorhaben vermittelt dadurch optisch zwischen dem Bestand und einer Verbesserung der Nutzbarkeit der Grundstücke durch einen durchgängigen Baukörper.

Auch die bestehende unterschiedliche Höhenabwicklung wird durch das Vorhaben berücksichtigt. Die Trauf- und Firsthöhen des geplanten Gebäudes werden nach Süden, zum Denkmal hin, abgestuft. So schließt sich das Gebäude verträglich an das Denkmal an und trägt der vorherrschenden Höhenvarianz Rechnung.

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 128B „Höhenentwicklung und Gestaltwirkung Innenstadt“, 1. Änderung inkl. Begründung liegen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

1. April bis einschließlich 7. Mai 2021

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Planunterlagen können während der Offenlegung gem. § 3 PlanSiG im Internet eingesehen werden. Diese sind unter der Internetadresse https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar. In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de) schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303/103-617).

Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden. Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.






Kreisstadt Unna
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