Meldung vom 23.04.2021
Bundesweite Notbremse auch im Kreis Recklinghausen
Neue Regelungen gelten ab Samstag, 0 Uhr

Die Bundesnotbremse ist beschlossen. Das Land hat per Allgemeinverfügung festgelegt, dass ab Samstag, 24. April, um 0 Uhr die neuen Corona-Regeln im Kreis Recklinghausen gelten. Da die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen seit einigen Tagen knapp unter 200 liegt, überschreitet sie die in dem Bundesgesetz festgelegten Grenzwerte deutlich. Wenn ein Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen, ab einer Inzidenz über 165 gelten besondere Maßnahmen in Schulen und Kitas.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen von Bund und Land werden die Allgemeinverfügungen des Kreises zum Einkaufen mit Testoption und zu den Schulen aufgehoben. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bleibt bestehen.

Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht
- Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen. Diese Regelung gilt ab sofort auch im privaten Raum.
- Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
- Schulen: Distanzunterricht (Ausnahmen für Abschlussklassen etc. möglich)
- Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
- Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
- Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
- Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
- Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich

Weitere Informationen zu den Regeln der Bundesregierung sind unter www.bundesregierung.de zu finden. Der Wortlaut des Bundesgesetzes mit allein Details ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: www.bgbl.de/produkte/bevoelkerungsschutzgesetz.html zu finden.

Informationen zu den Regeln in den Kitas gibt es beim Land unter www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern. Dort ist auch die Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf zu finden und ergänzende Informationen, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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