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Unna, den 26. August 2021

3G-Regel bei Gremiensitzungen
Kreisstadt Unna.

Seit dem 20. August 2021 gilt ab einer Inzidenz von über 35 in Innenräumen die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).

Diese Regelung gilt auch für kommunale Gremiensitzungen.

Vor den Sitzungen haben teilnehmende Personen unaufgefordert einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung nach einer Corona-Erkrankung oder einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. 

Personen, die keinen der genannten Nachweise erbringen können, dürfen (nach § 4 Absatz 5 Satz 3 CoronaSchVO) nicht an der jeweiligen Sitzung teilnehmen. 

Für Sitzungen im Rathaus findet die Einlasskontrolle ab sofort in der Schleuse (ehem. Kundenzentrum der Stadtwerke) statt.
Bei Sitzungen in der Stadthalle erfolgt dies weiterhin im Eingangsbereich.






Kreisstadt Unna
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