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Unna, den 22. September 2021

Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanentwurf Kessebüren Nr. 3 „Wohnbebauung südlich der Fröndenberger Straße"
Stadtverwaltung bittet um vorherige Anmeldung

Kreisstadt Unna.

Die Kreisstadt Unna lädt am Mittwoch, 6. Oktober 2021, um 17 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanentwurf Kessebüren Nr. 3 „Wohnbebauung südlich der Fröndenberger Straße“ ein. Die Versammlung findet im Feuerwehrgerätehaus in Kessebüren, Am Loerweg 1A, 59427 Unna statt.  
Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für diese Planung wurde bereits am 27. November 2019 gefasst. Im Herbst 2020 wurde hierzu die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Eine Bürgerversammlung konnte Pandemiebedingt nicht durchgeführt werden. Die Beteiligung erfolgte online und in Einzelterminen im Rathaus.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatten u.a. der Heimatverein Kessebüren und die Bürgerinitiative Kessebüren zur geplanten Wohnbebauung „Südlich der Fröndenberger Straße“ Anregungen gemacht.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung haben zu einer Änderung der Planung geführt, insbesondere hinsichtlich der Kubatur der Gebäude, der Dachform, der geplanten Erschließung der Tiefgarage bzw. deren Zufahrten und der geänderten Entwässerung über ein Regenrückhaltebecken.

Den vor diesem Hintergrund überarbeiteten Planentwurf möchte der Vorhabenträger, Architekt Michael Deterding, der interessierten Öffentlichkeit vorstellen. 

Ortsvorsteher Hans-Martin Berg wird die Veranstaltung leiten, Yvonne Krekeler als Leiterin der Planungsverwaltung wird ebenfalls anwesend sein und wird zum weiteren Verfahren Auskunft geben.

Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr, Einlass ist ab 16.45 Uhr. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und der vorhandenen Platzkapazitäten ist die Veranstaltung auf maximal 40 Teilnehmer begrenzt. Darum bittet die Stadtverwaltung um vorherige Anmeldung per Email an dirk.barnickel@stadt-unna.de

Es können ausschließlich Personen teilnehmen, die immunisiert sind, das heißt vollständig geimpft oder genesen, sowie Personen, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung werden beim Zutritt zum Gebäude kontrolliert.  Beim Zugang zum Gebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, da alle Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sind. Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.






Kreisstadt Unna
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