Stadt Unna Homepage

Unna, den 29. September 2021

Verwaltung verschickt Kostenschätzung an Initiatoren des Bürgerbegehrens
Kreisstadt Unna.

Am Dienstag, 28. September 2021, hat die Stadt Unna die Kostenschätzung für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Eishalle per Postzustellungsurkunde an die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Eissporthalle verschickt. Um die Kostenschätzung für das Bürgerbegehren zu erstellen, bedurfte es etwas Zeit, um diese für die Stadt und vor allem für die Vertretungsberechtigten möglichst rechtssicher zu gestalten. Enthalten in dem Schreiben ist die Benennung der Frist (1 Monat) für das Sammeln der Unterschriften.

Notwendig wären (Stand heute) 2976 Unterschriften (6 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger), die am Tag der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, für eine Kommunalwahl wahlberechtigt wären und ihren ersten Wohnsitz in Unna haben. Die tatsächliche Zahl wird mit dem Stichtag der Ratssitzung ermittelt, an dem der Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet.

Mit dem Eingang der Unterschriften stellt der Rat unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Es muss keine Sondersitzung des Rates durchgeführt werden, die nächste nach der Vorprüfung anstehende turnusmäßige Ratssitzung ist ausreichend.

In einer Vorprüfung prüft die Verwaltung die Unterschriftenliste auf ihre formelle Richtigkeit, in einem zweiten Schritt erfolgt die Prüfung der Unterschriftenliste nach dem Melderegister.

Bei begründeten Zweifeln an der Unterschrift, kann die Verwaltung die Unterschriften anhand des Passregisters überprüfen. Dies ist rechtlich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung vereinbar.

Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, unterbleibt der Bürgerentscheid, entspricht der Rat nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.






Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Christoph Ueberfeld
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de

Die Pressestelle "Kreisstadt Unna" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.