Stadt Unna Homepage

Unna, den 09. November 2021

Bürgerversammlung zur Einzelhandelsansiedlung in Massen am 24. November
70 Bürgerinnen und Bürger sind im Bürgerhaus in Massen zugelassen - Voranmeldung per Email - Es gilt 3G

Kreisstadt Unna.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2020 folgenden Beschluss gefasst:

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen der Nahversorgung im Nebenzentrum Massen zu schaffen, ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Unna-Massen Nr. 3 mit der Bezeichnung "Einzelhandel westlich der Massener Bahnhofstraße" aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 1376, 1727 und 1728 jeweils der Flur 18 in der Gemarkung Massen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Kreisstadt Unna ist für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ändern (18. Änderung). 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in Form einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB informieren.

Die Bürgerversammlung findet statt am 24.11.2021, ab 17 Uhr

im Massener Bürgerhaus, Kleistraße 33a, 59427 Unna.

Der Ortsvorsteher Dr. Peter Kracht wird die Veranstaltung leiten, Jens Toschläger als Erster Beigeordneter und Yvonne Krekeler als Leiterin der Planungsverwaltung werden ebenfalls anwesend sein und können zum weiteren Verfahren Auskunft geben.

Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr. Der Einlass beginnt ab 16.30 Uhr. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und der vorhandenen Platzkapazitäten ist die Veranstaltung auf maximal 70 Teilnehmer begrenzt. Es wird daher um namentliche Anmeldung unter der Emailadresse sabine.rehfuss@stadt-unna.de gebeten.  

Es können ausschließlich Personen teilnehmen, die immunisiert sind, das heißt vollständig geimpft oder genesen, sowie Personen, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung werden beim Zutritt zum Gebäude kontrolliert. Beim Zugang zum Gebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, da alle Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sind. Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.






Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Christoph Ueberfeld
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de

Die Pressestelle "Kreisstadt Unna" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.