Lippstadt. Die KWL Kultur und Werbung Lippstadt GmbH weist darauf hin, dass für den Einlass ins Stadttheater Lippstadt weiterhin für alle – Mitarbeiter, Künstler und Besucher – eine 3 G-Nachweispflicht besteht. Mit Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung vom 10. November 2021 gibt es dazu eine wichtige Änderung:
Das negative Testergebnis eines Corona-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests darf höchstens 24 Stunden, statt bisher 48 Stunden, alt sein. Diese neue Regelung tritt ab sofort in Kraft.
Pressekontakt: KWL Lippstadt GmbH, info@kwl-lippstadt.de; Tel: 02941/988780
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