Meldung vom 23.12.2021
Quarantäne – aktuelle Regelungen
Besondere Vorgaben bei der Omikron-Variante
Aktuell mehren sich die Fragen von Corona-Infizierten und Kontaktpersonen, wann die Quarantäne endet und wie die Vorgehensweise ist. Rechtlich geregelt ist dies in der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Für die Berechnung der Quarantänezeit ist der Tag des Abstrichs ausschlaggebend. Der Folgetag wird als Tag 1 gerechnet. Bei der Quarantäne wird unterschieden nach den Kriterien ungeimpft, geimpft und Virus-Variante Omikron.
Quarantäne von infizierten Personen
Ungeimpfte Personen: Bei Ungeimpften endet die Quarantäne frühestens nach 14 Tagen durch einen Test, sofern die Person mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome mehr hatte. Dies kann ein negativer Schnelltest durch eine Bürgerteststelle oder ein negativer PCR-Test sein. In diesen Fällen genügt es, den negativen Testbefund ans Gesundheitsamt zu mailen an befundmeldung@kreis-re.de. Ein Anruf durch das Gesundheitsamt muss in diesen Fällen nicht abgewartet werden. In Einzelfällen kann das Gesundheitsamt auch bei einem positiven Testergebnis mit hohem CT-Wert über das Ende der Quarantäne entscheiden.
Geimpfte Personen: Geimpfte, die durchgehend keine Krankheitssymptome haben, können sich nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test freitesten. Geimpfte, die symptomatisch sind oder waren, müssen für mindestens 14 Tage in Quarantäne. Sie können die Quarantäne nicht verkürzen. Beendet wird die Quarantäne über einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, sofern die Personen mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Die Verfahrensweise ist wie bei ungeimpften Personen. In Einzelfällen kann das Gesundheitsamt auch bei einem positiven Testergebnis mit hohem CT-Wert über das Ende der Quarantäne entscheiden.
Infektion mit der Virus-Variante Omikron: Wer sich mit der Virus-Variante Omikron angesteckt hat, muss mindestens für 14 Tage in Quarantäne, unabhängig vom Impfstatus. Um die Quarantäne zu beenden, ist ein PCR-Test notwendig, der ein negatives Ergebnis nachweist.
Quarantäne von Kontaktpersonen
Ungeimpfte Kontaktpersonen: Bei ungeimpften Kontaktpersonen endet die Quarantäne nach Ablauf von zehn Tagen sofern sie keine Symptome entwickelt haben. Es besteht die Möglichkeit, sich an Tag 5 mit einem PCR Test oder an Tag 7 mit einem Coronaschnelltest freizutesten.
Geimpfte Kontaktpersonen: Sofern bei der infizierten Person nicht die Omikron-Variante nachgewiesen wurde, müssen vollständig immunisierte Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Sie müssen allerdings beobachten, ob sie Symptome entwickeln. Sollte dies der Fall sein, müssen auch sie sich testen lassen und bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne.
Kontaktpersonen zur Virus-Variante Omikron: Wer als Kontaktperson zu einer mit der Omikron-Variante infizierten Person gilt, muss für 14 Tage in Quarantäne. Es besteht keine Möglichkeit, sich vorzeitig freizutesten. Das gilt unabhängig vom Impfstatus.
Bei Kontaktpersonen ist das Quarantäneende bereits in der Ordnungsverfügung angegeben. Die Quarantäne endet entweder mit dem angegebenen Ablaufdatum oder kann entsprechend der Vorgaben verkürzt werden. Kontaktpersonen, die mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, bekommen keine eigene Ordnungsverfügung.
Der jeweilige negative Testnachweis zum Beenden der Quarantäne ist dem Gesundheitsamt zuzusenden – am besten per Mail an befundmeldung@kreis-re.de. Sofern der Test im Auftrag des Gesundheitsamts durch das DRK durchgeführt worden ist, wird der Befund automatisch übermittelt und muss nicht zusätzlich geschickt werden. In diesen Fällen ist es nicht erforderlich, einen Anruf des Gesundheitsamts abzuwarten. Die Quarantäne endet mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses.
Hintergrundinformation:
Der CT-Wert, der häufig auf dem Ergebnis eines PCR-Tests ausgewiesen wird, gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Viruslast ist. Es gilt: Je niedriger die angegebene Zahl, desto höher ist die Viruslast. Bei einem CT-Wert über 30 in Kombination mit weiteren Kriterien kann eine infizierte Person vom Gesundheitsamt aus der Quarantäne entlassen werden.
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop.
Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.
Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.
Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
|
Die Pressemitteilungen der Pressestelle Kreis Recklinghausen können Sie per RSS-Feed oder als E-Mail-Abo auf http://www.presse-service.de/ beziehen. Dort können Sie auch Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
|
|
|
|