Unna, den 19. Januar 2022
Stadt versendet an rund 24.000 Eigentümer*innen die Grundsteuerbescheide
Grundsteuerreform führt zu Änderungen - Auskunft erteilt das Finanzamt Dortmund
Ab dem 14. Januar 2022 werden an rund 24.000 Eigentümer*innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2022 verschickt. Die Stadt nutzt modernste Technik und lässt ihre Bescheide durch einen externen Dienstleister drucken und kuvertieren.
Zur Information der Steuer- und Gebührenpflichtigen wird den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2022, ein Merkblatt mit Hinweisen zu Müllgefäßänderungen und Eigentumswechseln sowie Informationen zur Grundsteuerreform beigelegt. Zudem ist den Grundsteuerbescheiden auch ein Fragebogen zur Erstellung des neuen Mietspiegels beigefügt.
Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 45,40 Mio. Euro Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2021: rd. 44,60 Mio. €).
Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer A 0,26 Mio. €
Grundsteuer B 19,39 Mio. €
Summe Steuern 19,65 Mio. €
Schmutzwassergebühren 8,84 Mio. €
Niederschlagswassergebühren 10,85 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren 0,97 Mio. €
Müllabfuhrgebühren 5,08 Mio. €
Summe Gebühren 25,74 Mio. €
Müllmarken:
Bis auf weiteres werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 bleiben weiterhin gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben der Bereich Steuern bei der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.
Für viele Anliegen können die Bürger das Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen:
- Beantragung bzw. Änderung von Müllgefäßen
- An - und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer
- Erklärung zum Eigentumswechsel
- Mitteilung von Zählerständen zur Berücksichtigung von Außenwasserzählern (Gartenbewässerung)
- Allgemeines Kontaktformular
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bittet der Bereich Steuern darum, Anliegen und Anfragen möglichst digital (Serviceportal oder E-Mail), oder postalisch bzw. per Fax einzureichen.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Bereich Steuern zu rechnen. Deshalb ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.
Als allgemeine Information zur landesweiten Grundsteuerreform ist den Bescheiden ein weiteres Informationsblatt beigefügt. Alle Haus- und Grundstückseigentümer*innen werden in diesem Jahr durch das zuständige Finanzamt zu den aktuellen Merkmalen ihrer Objekte befragt.
Bitte beachten Sie die angehängten Infoblätter.
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