Doppelhaushalt 2022/23: Verfügung bestätigt Haushaltssatzung
Keine aufsichtsbehördlichen Bedenken gegen Veröffentlichung
Arnsberg. Die letzte formelle „Hürde“ ist damit genommen: Per Verfügung hat die Kommunalaufsicht der Stadt Arnsberg bestätigt, dass gegen die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung keine aufsichtsbehördlichen Bedenken bestehen. Deshalb kann die Haushaltssatzung in Kürze veröffentlicht werden. Der Doppelhaushalt 2022/23 wird damit rechtskräftig und kann umgesetzt werden.
Da die Jahre 2022 und 2023 des Doppelhaushaltes ausgeglichen sind, war keine Genehmigung erforderlich. In diesem Fall müssen Städte den Haushalt bei der Kommunalaufsicht lediglich anzeigen.
„Ich möchte mich nochmal ausdrücklich bei meinen Kolleg*innen in der Verwaltung bedanken, die viel Zeit und Arbeit in die Planung des Doppelhaushaltes gesteckt haben. Außerdem bedanke ich mich beim Rat für den einstimmigen Beschluss im vergangenen Dezember. Damit wurde ein wichtiges Zeichen gesetzt, gemeinsam die bestmöglichen Lösungen für die Menschen in unserer Stadt anzugehen“, betont Bürgermeister Ralf Paul Bittner.
Im Fokus der aktuellen Planung stand das Thema „Nachhaltiges Haushalten“. Über viele Wochen hinweg hat dazu die Kämmerei im vergangenen Jahr mit den Fachbereichen und Fachdiensten über alle Produkte des Haushaltes gesprochen. Dabei, sowie bei allen Investitionsmaßnahmen wurde eine Zuordnung zu den relevanten Globalen Nachhaltigkeitszielen, den SDGs, vorgenommen.
„Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unser strategisches Ziel, Arnsberg 2030 als nachhaltige klimaneutrale Stadt gemeinsam zu gestalten auch erreicht werden kann. Nachhaltigkeit und Gemeinschaft sind und werden weiter die Grundlage unseres gesamten Verwaltungshandelns sein“, so Bürgermeister Ralf Paul Bittner.
Weitere Infos: www.arnsberg.de/finanzen
Pressekontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de, Tel. 02932 / 201 1316
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