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Pressemitteilung vom 17.03.2022
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NRW startet bundesweite Digitalisierung von Sozialleistungen auf sozialplattform.de – Iserlohn als Pilotkommune an Entwicklung von Angeboten beteiligt
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Iserlohn.

Das vom Bund beschlossene Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Damit dieses Digitalisierungsvorhaben planmäßig umgesetzt werden kann, haben sich Bund und Länder auf eine Arbeitsteilung verständigt. So hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen federführend die Aufgabe übernommen, für alle Länder und Kommunen in Deutschland einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen zu schaffen.
Mit der Inbetriebnahme der Beta-Version einer digitalen Sozialplattform hat das Land NRW am Montag dieser Woche (14. März) dazu den Startschuss gegeben.  Am Ende soll die Plattform Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Antrags- und Beratungsangebot zu Leistungen im Sozialbereich bieten.

Christian Eichhorn, Leiter des Ressorts Ressort Bürger, Sicherheit, IT, erklärt: „Zielsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist, dass Behördenangelegenheiten im digitalen Zeitalter einfach, sicher und möglichst rund um die Uhr online erledigt werden können. In diesem Zuge gewinnt das „Einer-für-Alle“-Prinzip an Bedeutung, bei dem Länder und Kommunen Verwaltungsleistungen so digitalisieren, dass sie von anderen Ländern bzw. Kommunen nachgenutzt werden können und Parallelentwicklungen vermieden werden. Die Stadt Iserlohn beabsichtigt einerseits, möglichst viele dieser bundesweit entwickelten und zentral betriebenen EfA-Dienste nachzunutzen und wirkt andererseits bei der Erstellung dieser „Einer-für-Alle“-Dienste mit. Ich danke dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für die Erarbeitung der Sozialplattform und freue mich, dass die Stadt Iserlohn eine der Pilotkommunen des „Einer-für-Alle“-Dienstes „Hilfe zum Lebensunterhalt“ ist.“

Die Stadt Iserlohn ist eine von vier Pilotkommunen in Nordrhein-Westfalen, die bereits an die Beta-Version der Sozialplattform angeschlossen ist. Als erster Service wird die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ angeboten, die dort ab sofort online beantragt werden kann. Zusammen mit der Stadt Soest hat Iserlohn an der Realisierung dieses Online-Verwaltungsangebotes im Rahmen des Förderprogrammes „Digitale Modellregionen NRW“ des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mitgewirkt.

Wer das Online-Verwaltungsangebot „Hilfe zum Lebensunterhalt“ nutzen möchte, kann diese ab sofort über die Sozialplattform www.sozialplattform.de oder über das Serviceportal der Stadt Iserlohn https://portal.kommunale.it/iserlohn/services erreichen. Zuvor ist eine einmalige Registrierung beim Servicekonto.nrw https://servicekonto.nrw/serviceaccount/ erforderlich.

Die Sozialplattform wird in den nächsten Monaten weiterentwickelt und  mit weiteren Leistungen ausgebaut. In Iserlohn seht als nächstes der Service „Wohngeld“ auf dem Plan, der schon bald als Online-Angebot zur Verfügung stehen soll.



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