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Pressemitteilung vom 05.04.2022
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Wieder Osterfeuer in Iserlohn! Umschichten und weitere Auflagen beachten
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Iserlohn.

Nachdem in den vergangenen zwei Jahren Osterfeuer Corona-bedingt nicht stattfinden konnten, dürfen in diesem Jahr die traditionellen Feuer wieder von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden.

Das Ordnungsamt und die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die Brennmaterialien zum Schutz nistender Kleintiere umgeschichtet werden müssen und Mindestabstände und Auflagen einzuhalten sind.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden kontrollieren, ob die Osterfeuer genehmigt sind, ob die Auflagen eingehalten werden und ob umgeschichtet wird. Bei Verstößen kann das Abbrennen untersagt werden; Bußgelder sind nicht ausgeschlossen.

Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Baum- und Heckenschnitt verwendet werden. Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände eingehalten werden: 100 Meter zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, 50 Meter zu bewohnten Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Wallhecken und Gebüschen sowie 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden.

Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, dürfen die Feuer nicht vor 17 Uhr entzündet werden und müssen um 23 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.

Grünabfälle aus Osterfeuern, die gar nicht oder nur teilweise abgebrannt wurden, müssen die Betreiber der Feuer selbst ordnungsgemäß entsorgen. Das Einsammeln beziehungsweise Abholen über die städtische Grünabfallabfuhr oder den Märkischen Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer ist nicht möglich.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist Thomas Johannsen, Telefon 02371 217-1617.



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