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Unna, den 07. April 2022

Wahlbüro der Stadt öffnet am Montag
Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid ist veröffentlicht

Kreisstadt Unna.

Am 15. Mai 2022 werden die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Unna an die Wahlurne gebeten. Zum einen findet an diesem Sonntag in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt, zum anderen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Stimme zum Bürgerentscheid abzugeben. Alle in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragenen Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 11. April bis 23. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung, auf der das jeweilige Wahllokal (Wahlraum) angegeben ist, in dem die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Wahlscheinantrag, der auszufüllen ist, wenn der Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen möchte. Wer bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, dass er/sie wahlberechtigt ist, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Kreisstadt Unna unter der Rufnummer 02303/103-162 in Verbindung setzen.

Das Wahlbüro der Kreisstadt Unna ist ab Montag, 11 April 2022 geöffnet und befindet sich im Rathaus im Erdgeschoss. Allerdings weist das Wahlamt der Kreisstadt Unna darauf hin, dass für die Landtagswahl aufgrund von Papierknappheit in der beauftragten Druckerei noch keine Stimmzettel vorliegen. Das Wahlamt wird frühzeitig darüber informieren, wenn diese Stimmzettel vorliegen. Die Stimmabgabe zum Bürgerentscheid ist dagegen ab dem 11. April möglich. Dazu hat die Kreisstadt Unna ein Abstimmungsheft erstellt.

Das vorliegende Abstimmungsheft enthält die Meinungen der im Rat der Kreisstadt Unna vertretenen Fraktionen, sowie der Initiatoren des Bürgerbegehrens und des Bürgermeisters und soll Ihnen bei der Entscheidung für Ihre Abstimmung eine Hilfestellung sein. Das Abstimmungsheft liegt den Wahlbenachrichtigungen bei, kann auf der Homepage der Kreisstadt Unna heruntergeladen werden und liegt in gedruckter Form im Wahlamt der Kreisstadt Unna aus.




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