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Pressemitteilung vom 07.04.2022
Platzhalter Rathaus I
Pressestelle
Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/217-1250
Fax: 02371/217-2992
Mail:pressestelle@iserlohn.de Internet:www.iserlohn.de
Landtagswahl am 15. Mai: Wahlbenachrichtigungsschreiben werden jetzt per Post zugestellt
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Iserlohn.

Die Vorbereitungen für die Wahl des 18. Landtags für das Land Nordrhein-Westfalen laufen beim Iserlohner Wahlamt auf Hochtouren. Für die Landtagswahl werden zwischen dem 09. und 24. April rund 67.000 Wahlbenachrichtigungsschreiben per Post zugestellt. Damit ist zwischen dem 13. April und 13. Mai auch die Briefwahl im Briefwahlbüro möglich.

Briefwahlunterlagen können bei der Stadt Iserlohn im Rathaus I, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn wie folgt beantragt werden:

Persönlich durch den Wahlberechtigten/die Wahlberechtigte (oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person) gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und des ausgefüllten Briefwahlantrages, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird, sowie ggf. der Vollmacht, im Erdgeschoss, Zimmer 028, zu folgenden Öffnungszeiten:

  • montags bis mittwochs 08.00 – 16.00 Uhr
  • donnerstags                 08.00 – 18.00 Uhr
  • freitags                         08.00 – 12.00 Uhr

oder

postalisch durch Übersendung des ausgefüllten Briefwahlantrages in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die obige Adresse

oder

elektronisch durch ein Onlineverfahren über die Homepage der Stadt Iserlohn (www.iserlohn.de).

Bei einer persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlberechtigten/die Wahlberechtigte selbst, ist es möglich, im Briefwahlbüro direkt zu wählen oder sich die Briefwahlunterlagen aushändigen zu lassen.

Bei einer persönlichen Beantragung durch eine bevollmächtigte Person  kann auch für die Berechtigung zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen durch diese Person eine schriftliche Vollmacht erteilt werden. Ohne die entsprechende Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten versandt.

Bei einer postalischen oder elektronischen Beantragung werden die Briefwahlunterlagen an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten - bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an die angegebene Anschrift - übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird durch die Ausstellung des Wahlscheines im Wählerverzeichnis mit einer Kennung gesperrt. Somit können diejenigen nur noch gegen Vorlage des Wahlscheines wählen, auch, wenn sie ihre Stimme nicht per Briefwahl sondern am Wahlsonntag im Wahllokal abgeben möchten.

Die Stadt Iserlohn bittet, sich rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind.
Zu beachten ist, dass die Antragstellung in schriftlicher oder elektronischer Form möglichst bis zum 11. Mai erfolgen muss, damit die Wahlunterlagen auch vor dem Wahltag eintreffen.

Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist,  kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (14. Mai), 12 Uhr, einen neuen Wahlschein erteilen.

Auf den jeweiligen Wahlbenachrichtigungen ist angegeben, ob der Wahlraum barrierefrei und damit zum Beispiel für Rollstuhlfahrer ohne Probleme erreichbar ist. Wer bis zum 25. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist und sich hierfür mit dem Team des Wahlamtes, Telefon 02371 217–1776 in Verbindung setzen. Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist in der Zeit vom 25. April bis zum 29. April in den Räumen des Wahlamts, Max-Planck-Str. 5c, 58638 Iserlohn, 1. OG, nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.



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