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Pressemitteilung vom 11.04.2022
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Stadt Iserlohn will Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Fall eines ehemaligen Mitarbeiters des Ordnungsamtes akzeptieren
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Iserlohn.

Das vom Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 15. Februar erlassene Urteil im Rechtsstreit zwischen der Stadt Iserlohn und einem ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiter soll aus städtischer Sicht rechtskräftig werden.
Erst am Abend (11. April, 23.59 Uhr) endet die Frist zur Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde – davon wird die Stadt Iserlohn allerdings keinen Gebrauch machen.
Damit hofft die Verwaltung auf einkehrenden Rechtsfrieden und Beendung einer ersten großen „Baustelle“ im Gesamtkomplex der sogenannten „Abfindungsaffäre“.

Zur Erklärung: Nachdem noch das Arbeitsgericht Iserlohn mit Urteil vom 30. Juni 2021 der Klage der Stadt auf Rückzahlung des Abfindungsbetrags entsprochen hatte, hat das LAG die Klage abgewiesen. Zentraler Inhalt der Begründung ist die Einschätzung des Gerichts, dass der Auflösungsvertrag wirksam sei.

Unter sorgfältiger Abwägung von Pro und Contra einer möglichen Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG), insbesondere der Prozessrisiken und der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen je nach Ausgang des Verfahrens, ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, das klageabweisende Urteil des LAG Hamm nicht anzufechten.

Bürgermeister Michael Joithe betont, dass es sich dabei ausschließlich um die arbeitsgerichtliche Bewertung der Wirksamkeit des Abfindungsvertrags handelt. Eine strafrechtliche Bewertung der Angelegenheit durch das Landgericht Hagen ist davon zunächst nicht betroffen und steht noch immer aus.



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