Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
Arnsberg. Zum 1. Januar 2025 wird in ganz Deutschland die Grundsteuer neu festgesetzt. Dafür müssen ab dem 1. Juli 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke oder Grundstücksanteile eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Für die Feststellung des neuen Grundsteuerwerts sind die örtlichen Finanzämter zuständig. Die Kommunen können hierzu keine inhaltlichen Fragen beantworten.
Bei Fragen können sich Interessierte daher direkt an das Finanzamt Arnsberg unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02931 875-1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) wenden oder unter www.grundsteuer.nrw.de informieren.
Wissenswertes zur Feststellung des Grundsteuerwerts:
Ab Mai 2022 erhalten Eigentümer*innen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.
Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 digital bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto kann unter www.elster.de beantragt werden. Falls bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund der Einkommensteuererklärung, vorhanden ist, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung genutzt werden. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Erst ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht erst ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline des Finanzamts sind auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zu finden:
www.grundsteuer.nrw.de
Weitere allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und zu einzelnen Grundstücken gibt es unter:
https://grundsteuer-geodaten.nrw.de
https://www.boris.nrw.de
Pressekontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de, Tel. 02932 / 201 1316
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