Schützenfest Neheim: Straßen- und Parkplatzsperrungen erforderlich
Arnsberg. Im Zusammenhang mit dem Neheimer Schützenfest, das von Freitag, 19. August, bis Montag, 22. August, stattfindet, sind im Stadtteil selbst einige Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich.
Es sind folgende Straßensperrungen für den Fahrzeugverkehr zur Sicherung des Schützenfestes und des Festumzugs erforderlich:
- Apothekerstraße zwischen Möhnestraße und Schwester-Aicharda-Straße am Sonntag, 21. August, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr. Alle Fahrzeuge, die am Sonntagvormittag in diesem Bereich abgestellt sind, müssen entsprechend bis 10 Uhr entfernt werden. Da der Festumzugsweg freigehalten werden muss, wird die Sperrung überwacht. Verbotswidrig abgestellt Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt.
- Mendener Straße (Fußgängerzone) hinter der Ladezone eh. Kaufland in der Zeit von Freitag, 19. August 16 Uhr bis Dienstag, 23. August, 8 Uhr.
- Einfahrt und Ausfahrt der Apothekerstraße ab Kreisverkehr in der „kleinen“ Möhnestraße am Sonntag, 21. August, ab 11 Uhr.
Am Sonntag, 21. August, wird außerdem der gesamte Innenstadtbereich ab 13.45 Uhr, teils ab 13 Uhr, aufgrund des Festumzugs für den Straßenverkehr gesperrt. Nach Vorbeimarsch des Festzuges werden die einzelnen Absperrungen aufgehoben. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die genannten Bereiche in der betreffenden Zeit nach Möglichkeit zu umfahren oder entsprechend Wartezeit einzukalkulieren.
Für einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Schützenfestes werden weiterhin folgende Halteverbote eingerichtet:
- Karlsplatz sowie der zwischen Apothekerstraße und Schobbostraße befindliche Streckenabschnitt der Karlstraße ab Mittwoch, 17. August, bis Dienstag, 23. August
- Eingeschränkt im Bereich der Bäckerei Truernit und auf dem Seitenstreifen der Schobbostraße ab Mittwoch, 17. August, bis Samstag, 20. August, 13 Uhr. Aufgrund der Sperrung des Karls-platzes kann Kundschaft der Bäckerei durch die Einrichtung des eingeschränkten Halteverbots kurzzeitig halten
- Platz am Ende der Straße Binnerfeld (hinter der Sportanlage) ab Mittwoch, 17. August. Die Fläche kann nach dem Abbau es Festzeltes ab Mittwoch, 24. August, wieder allgemein genutzt werden.
- Gransauplatz und angrenzende Seitenstreifen am Sonntag, 21. August, in der Zeit von 12 bis 16 Uhr.
- Kurzzeitparkplätze und Behindertenparkplätze am Neheimer Markt, Höhe Uhren Eiloff, ab Freitag, 19. August, 7 Uhr. Als Ersatz werden auf der „kleinen Schobbostraße“ auf der rechten Seite nach der Einmündung von der Apothekerstraße zwei Parkplätze für Schwerbehinderte eingerichtet.
- Zudem werden am Ende der Burgstraße in Fahrtrichtung Neheim auf dem Seitenstreifen fünf Taxiplätze ab Freitag, 19. August, von 20 Uhr an, eingerichtet.
Die Halteverbote werden in den genannten Zeiträumen durch die Stadt Arnsberg überwacht. Fahrzeughalter müssen mit einem Verwarngeld rechnen, sofern dieses verbotswidrig abgestellt wird.
Pressekontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de, Tel. 02932 / 201 1316
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