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Unna, den 15. Dezember 2022

Rat der Kreisstadt Unna beschließt Planungen für OGS-Rechtsanspruch
Kreisstadt Unna.

Der Rat der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Dezember 2022 [einstimmig] die Verwaltung mit den Planungen zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Unnaer Grundschulen (OGS) beauftragt.

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter hat der Bundesgesetzgeber den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert: Danach sollen ab August 2026 zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe und bis 2029 dann alle Grundschulkinder einen Anspruch darauf haben, ganztägig betreut und gefördert zu werden. Der Rechtsanspruch soll insbesondere in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Empfohlene Musterraumprogramme oder Vorgaben zum Raumbedarf der Grundschulen, bei denen künftig eine große Mehrheit bis hin zu fast allen Kindern ganztägig betreut und gefördert werden, gibt es jedoch nicht. Vielmehr muss und sollte für jeden Schulstandort ein individuelles Raumkonzept erarbeitet werden, das die örtlichen Gegebenheiten und die Bedarfe und Möglichkeiten der pädagogischen Arbeit berücksichtigt.

Als ersten Schritt zur Umsetzung des Rechtsanspruchs sieht der Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, gemeinsam mit allen Beteiligten aus der Schulgemeinschaft einen vorbereitenden Planungs- und Entwicklungsprozess durchzuführen. Als Planungsinstrument hat sich hierzu im Schulbereich in den vergangenen Jahren die sogenannte „Phase 0“ etabliert, die der Entwicklung von bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Raumkonzepten und Nutzungsszenarien dient. Ein tragfähiges pädagogisches Raumkonzept kann dann als Entscheidungsbasis für die weiteren Schritte dienen, bei denen auch der erhebliche Investitionsbedarf in den Gebäudebestand der Unnaer Schulen zu berücksichtigen ist.

Durchgeführt werden diese moderierten Prozesse von Schulbauberatungsteams, die gemeinsam die Fachlichkeit für Architektur und Pädagogik abbilden. In Unna konnten in der Praxis bereits positive Erfahrungen mit diesem Planungsinstrument gemacht werden: So basieren die Bauplanungen für den Bildungsstandort Hertinger Tor sowie bauliche Entwicklungsvorschläge für die Katharinenschule auf Phase-0-Prozessen. Im laufenden Jahr wurden aufgrund der dringlichen Raumbedarfe für die Grundschule Hemmerde und für die Grundschule Lünern bereits Phase-0-Prozesse begonnen. Dieser Vorgehensweise soll nun für alle weiteren Grundschulen gefolgt werden, bei denen absehbar weitere Ganztagskapazitäten geschaffen werden müssen.

„Der Gesetzgeber hat die Kommunen mit der Erfüllung des OGS-Rechtsanspruchs vor eine gesellschaftlich wichtige, aber auch finanziell, personell und zeitlich sehr herausfordernde Aufgabe gestellt, ohne jedoch bisher die Finanzierung klar zu regeln“, beschrieb der für Jugend und Schulen zuständige Beigeordnete Sandro Wiggerich am Rande der Sitzung die Schwierigkeiten. Um die anstehenden Planungen bereits unabhängig von noch ausstehenden Ausführungserlassen und Förderrichtlinien des Landes voranzutreiben, will der Rat nun zunächst 170.000 Euro Planungskosten im Haushalt des Jahres 2023 veranschlagen.



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