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21. Dezember 2022 
Wohngeldreform 2023

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum sind oder als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutzten Wohnraum haben. Wohngeld wird auf Antrag gewährt.

Aktuelle Informationen zum Wohngeld finden Sie unter www.borken.de/wohngeld.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen.

Das Info-Telefon der Wohngeldstelle Borken ist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu erreichen unter Tel. 02861/939-468.

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Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
© Stadt Borken

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

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