Unna, den 12. Januar 2023
Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2023
Ab dem 13. Januar 2023 werden rund 24.000 Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2023 an Eigentümer*innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben verschickt.
Zur Information der steuer- und gebührenpflichtigen Personen und Firmen wird den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2023 und ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln beigelegt.
Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 44,78 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2021: rd. 45,40 Mio. €).
Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer A 0,26 Mio. €
Grundsteuer B 19,53 Mio. €
Summe Steuern 19,79 Mio. €
Schmutzwassergebühren 8,17 Mio. €
Niederschlagswassergebühren 10,44 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren 1,01 Mio. €
Müllabfuhrgebühren 5,37 Mio. €
Summe Gebühren 24,99 Mio. €
Müllmarken:
Weiterhin werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 sind nach wie vor gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben der Bereich Steuern bei der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.
Für viele Anliegen können die Bürger das Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen:
- Beantragung bzw. Änderung von Müllgefäßen
- An - und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer
- Erklärung zum Eigentumswechsel
- Mitteilung von Zählerständen zur Berücksichtigung von Außenwasserzählern (Gartenbewässerung)
- Allgemeines Kontaktformular
Bei weitergehenden Fragen zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer berät der Bereich Steuern der Kreisstadt Unna:
Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens
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Telefon
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Ansprechpartner*in
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A - Ka
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02303 103 - 266
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Herr Tiede
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Ke - Sch
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02303 103 - 267
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Frau Treese
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Se - Z
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02303 103 - 265
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Frau Hinz
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Für Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
zur Verfügung.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Bereich Steuern zu rechnen. Deshalb ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.
- Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren, insbesondere auch zur Überprüfung der Niederschlagswassergebühren und der Kalkulationsgrundlagen hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:
Telefon
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Ansprechpartner*in
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02303 2003 - 28
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Herr Niederheidt
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02303 2003 - 83
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Frau Willige-Schleep
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02303 2003 - 92
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Frau Hüffer
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02303 2003 - 22
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Herr Richter
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Grundsteuerreform
Die Kreisstadt Unna erinnert noch einmal alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daran, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig, bis zum 31. Januar 2023 bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Dortmund-Unna ist unter der Rufnummer (0231) 5188-1959 zu erreichen.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnet und erhebt die Kreisstadt Unna die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Bitte beachten Sie die angehängten Infoblätter
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