Die Stadt Borken versendet in diesen Tagen über 19.000 Abgabenbescheide an Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich dabei um die Hundesteuer- und Grundbesitzabgabenbescheide. In dem Rahmen stellt die Stadtverwaltung auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) online unter www.borken.de/jahresabgaben zur Verfügung.
Nachfolgend sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Abgabenbescheide aufgeführt:
Wie erteile ich ein Lastschriftmandat? Den Vordruck für das Lastschriftmandat finden Sie hier. Bitte füllen Sie den Vordruck aus und senden diesen unterschrieben per Mail an stadtkasse@borken.de, per Fax an 02861/939 62 130 oder postalisch an die Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken.
Wie stelle ich meinen Antrag auf Abzug der Wassersschwundmengen für die Gartenbewässerung? Der Antrag muss bis spätestens zum 28. Februar 2023 vorliegen. Die Antragsstellung ist hier online möglich. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, das Formular zu nutzen, können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail an steuern@borken.de oder per Post an die Stadt Borken, Fachabteilung Steuern und Abgaben, Im Piepershagen 17 in 46325 Borken, senden (erforderliche Angaben: Name, Straße, Fotonachweise und ggf. Kassenzeichen).
Wie setzt sich die Schmutzwasserkanalgebühr zusammen? Grundlage für die Schmutzwasserkanalgebühren ist der Frischwasserverbrauch des Vorvorjahres, welcher uns durch die Stadtwerke Borken mitgeteilt wird. Die Schmutzwasserkanalgebühren im Jahresbescheid 2023 sind somit nach der Frischwassermenge 2021 berechnet.
Warum sind die Gebühren beispielsweise für Abfall und Schmutzwasser in jedem Jahr unterschiedlich? Die Gebühren werden jedes Jahr kostendeckend kalkuliert. Steigende bzw. sinkende Kosten bedeuten somit auch steigende bzw. sinkende Gebühren.
Abfallgebühren: Während die Restmüllgebühren wegen geringerer Entsorgungsmengen im Sperrmüllbereich sinken, müssen die Bioabfallgebühren wegen gestiegener Entsorgungsentgelte des Kreises leicht angehoben werden. Die weiterhin positive Situation auf dem Papiermarkt trägt maßgeblich dazu bei, dass die Papiertonne konstant kostenlos angeboten werden kann.
Abwassergebühren: Auf den Ansatz kalkulatorischer Zinsen wird in der Kalkulation 2023 (voraussichtlich einmalig) verzichtet. Der Verzicht führt im Niederschlagswasserbereich zu insgesamt sinkenden Gebühren. Stark gestiegene Energiekosten, hohe Kosten für die Beschaffung notwendiger chemischer Stoffe sowie ein Rückgang der Abwassermengen führen im energieintensiven Schmutzwasserbereich hingegen trotz Verzichts auf den Ansatz kalkulatorischer Zinsen zu steigenden Schmutzwassergebühren.
Warum hat sich die Höhe meiner Grundsteuer verändert? Die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erfolgt durch das Finanzamt Borken. Einwendungen, die sich gegen die persönliche oder sachliche Steuerpflicht oder gegen die im Messbescheid vom Finanzamt getroffenen Feststellungen richten, sind fristgerecht bei dem Finanzamt einzulegen, das den Grundsteuermessbescheid erlassen hat.
Der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes wird mit dem Hebesatz der Stadt Borken multipliziert. Dieser wird in der Haushaltssatzung jährlich festgesetzt. Die Basis für die Hebesätze sind die fiktiven Hebesätze aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes NRW. Würde eine Kommune einen geringeren Hebesatz wählen, so würden ihr zusätzliche Einnahmen fehlen, da sich auch die Höhe der Schlüsselzuweisung an diesen fiktiven Hebesätzen orientiert. In Borken bilden nahezu immer die fiktiven Hebesätze die Basis für die Grundsteuererhebung. Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt wie im Vorjahr 506 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht sich im Jahr 2023 auf 287 v.H.
Was muss ich im Rahmen der Grundsteuerreform machen? Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die bereits zum Stand 1. Januar 2022 ermittelt werden müssen. Die Erklärungen können Sie noch bis zum 31. Januar 2023 online unter MeinELSTER (www.elster.de) abgeben. Ein entsprechendes Merkblatt zum Thema Grundsteuerreform finden Sie hier. Die durch die Grundsteuerreform ermittelten Grundsteuerwerte gelten ab 01.01.2025 als Grundlage für die Grundsteuerberechnung.
Ich werde mein Objekt in diesem Jahr verkaufen. Wie läuft die Umschreibung ab? Geht der Grundbesitz auf einen anderen Eigentümer/eine andere Eigentümerin über, bleibt der bisherige Eigentümer/die bisherige Eigentümerin grundsteuerpflichtig bis das Finanzamt den Grundbesitz auf den neuen Eigentümer/die neue Eigentümerin fortgeschrieben hat. Der im Laufe des Jahres übergegangene Grundbesitz wird dem neuen Eigentümer/der neuen Eigentümerin zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet, womit die Grundsteuerpflicht des neuen Eigentümers/der neuen Eigentümerin beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der vorherige Eigentümer/die vorherige Eigentümerin grundsteuerpflichtig. Sonstige vertragliche Regelungen haben keinen Einfluss auf die Steuerpflicht und können nur nach besonderer Vereinbarung über die Zahlung von Grundbesitzabgaben von der Stadt Borken berücksichtigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Mein Objekt wurde automatisch zum 1. Januar 2023 auf eine neue Eigentümerin bzw. einen neuen Eigentümer (Ehepartnerin/Ehepartner, Kinder etc.) umgeschrieben. Wie verhalte ich mich? Die Mitteilung über die Umschreibung erfolgte durch das Finanzamt Borken. Durch den Eigentumswechsel entfällt ein ggf. vorher erteiltes Lastschriftmandat. Den Vordruck für das Lastschriftmandat finden Sie hier. Bitte füllen Sie den Vordruck aus und senden diesen unterschrieben per E-Mail an stadtkasse@borken.de, per Fax an 02861/939 62 130 oder postalisch an die Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken.
Mein Hund ist im letzten Jahr verstorben. Warum erhalte ich noch einen Abgabenbescheid? Bei einer Abmeldung von Hunden oder bei einem Wegzug aus Borken ist eine schriftliche Mitteilung sowie die Rückgabe der Steuermarke(n) an die Fachabteilung Steuern und Abgaben erforderlich. Das Formular für die Hundeabmeldung finden Sie hier.
Neustrukturierung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren 2023 Der Rat der Stadt Borken hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 eine Änderung der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW beschlossen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Grundlage für die Veranlagung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren sind die befestigten sowie unbefestigten Flächen je Grundstück. Bisher wurde zur Flächenermittlung aus Vereinfachungsgründen auf die Katasterflächen (Liegenschafts- und Straßenkataster) zurückgegriffen.
Für die Gebührenerhebung nutzt die Stadt nunmehr die aus der Überfliegung des Stadtgebietes gewonnenen Luftbilder, die im Wege einer computergesteuerten digitalen Technik eine exakte und qualifizierte Auswertung über die befestigten und unbefestigten Flächen eines Grundstückes ermöglichen. Ergänzend dazu kann die Stadt vorhandene Luftbilder/Daten dritter Behörden nutzen. Alternativ können die befestigten und unbefestigten Flächen im Zuge einer Selbstauskunft der Gebührenpflichtigen ermittelt werden. Soweit erforderlich, kann die Stadt die Vorlage von Plänen und weiteren Unterlagen von den Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern im Wege der Mitwirkungspflicht einfordern. Bei Grundstücken, für die keine bzw. keine geeigneten Angaben der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorliegen, wird die Fläche von der Stadt im Wege der Schätzung ermittelt.
Ihre Frage konnte durch die Ausführungen noch nicht beantwortet werden? Dann senden Sie gerne ihre Frage per E-Mail an steuern@borken.de.
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