Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die aufgrund der gestiegenen Energiekosten und Inflation finanzielle Unterstützung benötigen, können weiterhin im Rahmen des Landesförderprogramms „Stärkungspakt NRW“ formlos Gelder beantragen. Bereits im März 2023 hatte die Stadtverwaltung über diese Unterstützungsmöglichkeit informiert und aufgerufen, bei Bedarf eine entsprechende Meldung vorzunehmen. Die Frist zur Meldung wird bis Freitag, 30. Juni 2023, verlängert. Darauf weist die Stadt Borken nun hin.
Das Land NRW hat insgesamt für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – Borken erhält rund 130.000 Euro. Die Mehrbelastungen beispielsweise von Tafeln, Schuldner- oder Sozialberatungen sollen somit aufgefangen werden.
Antragsberechtigt sind die sozialen Einrichtungen, die keine Förderung durch andere Programme erhalten. Es soll sichergestellt werden, dass die Beratungsstellen und Einrichtungen ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterhin leisten und sogar ausbauen können. Beispielsweise können Miet- und Nebenkosten, Strom- und Heizungskosten, Müllentsorgung oder Honorarkosten für Fachkräfte für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 finanziell unterstützt werden, sofern die Mehrkosten aus den gestiegenen Energiepreisen und der hohen Inflation resultieren.
Wer einen Antrag stellen möchte, kann sich an den Fachbereich Soziales der Stadt Borken direkt wenden und eine E-Mail an staerkungspakt.nrw@borken.de senden. Bei Fragen steht Frau Distler, Fachbereichsleiterin, gern persönlich unter Tel. 02861/939-159 zur Verfügung.
Die Stadt Borken informiert ebenfalls auf der Internetseite www.borken.de/staerkungspakt über die Sonderleistung und über Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Auf der Internetseite finden die Einrichtungen auch die erforderliche Bedarfsmeldung. Und auch unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw sind weitere Informationen des NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum „Stärkungspakt NRW“ zu finden.
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