Die Stadt Borken hat im gesamten Stadtgebiet rund 80 sogenannte „Dogstations“ und Beutelspender aufgestellt. Hier können Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer kostenlos Tüten für die Hinterlassenschaften ihres Haustieres entnehmen und gleichzeitig auch die vollen Tüten in den integrierten Abfallbehältern entsorgen. Trotz dieses städtischen Angebots häufen sich in der letzten Zeit wieder Beschwerden über Hundehaufen auf Gehwegen und in Grünanlagen.
Die Stadt Borken appelliert daher an Hundehalterinnen und Hundehalter, den Kot ihrer Tiere zu entsorgen – mit den Hundetütet geht das hygienisch einwandfrei –, und verweist auf die entsprechenden Pflichten. Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken:
- Straßen, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden.
- Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Vierbeiner unterwegs ist, sofort beseitigt werden.
Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Borken geregelt. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Eine aktuelle Übersicht aller „Dogstations“ sowie Beutelspender ist auf der Website der Stadt Borken zu finden unter www.borken.de/dogstations.
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