Pressemeldungen der Stadt Cuxhaven

   


Cuxhaven, 22. August 2023
Beschränkte Tragfähigkeit der Brücke an der Heerstraße (K6)

Im Rahmen der Überprüfung der Autobahn GmbH des Bundes wurde festgestellt, dass die Autobahnbrücke Heerstraße (K6) seinerzeit für eine Traglast geplant und errichtet wurde, die hinter den Anforderungen des heutigen Verkehrs zurückbleibt. Die Fahrzeuge wurden in den zurückliegenden Jahren immer größer und schwerer. Die Brücke wurde den seinerzeitigen normativen Anforderungen entsprechend für deutlich kleinere Verkehrslasten ausgelegt. Die Autobahn GmbH muss die Überführungsbauwerke langfristig verstärken oder erneuern. Bis die Ertüchtigung oder Erneuerung erfolgt ist, sind zum Schutz der Bauwerke die Lasten zu beschränken. Wann die Brücke an die heutigen Anforderungen angepasst werden soll, kann noch nicht mitgeteilt werden.

Wichtig ist jedoch, dass die Brücke weder marode noch bei einer Brückenprüfung negativ aufgefallen ist. Es handelt sich um ein Bauwerk, das in einem dem Erbauungsjahr entsprechenden geforderten Lastniveau dimensioniert wurde.

Um die Last zu begrenzen, wird an der betroffenen Brücke das Verkehrszeichen 253 angebracht (roter Kreis mit LKW) mit einem Zusatzschild darunter, welches das zulässige Gesamtgewicht anzeigt (Zusatzschild 1053 „24 t“). Die zum Schutz der Bauwerke erforderliche Beschilderung entspricht einer Tragfähigkeitseinstufung nach gültigem Regelwerk und beugt Überlastungen vor. Wegen einer verbesserten Verständlichkeit hat die für den Brückenerhalt zuständige Autobahn GmbH gefordert, dass sich die gewichtsbeschränkende Beschilderung generell auf die zulässige Fahrzeuggesamtmasse anstatt der tatsächlichen Fahrzeugmasse oder tatsächlichen maximalen Achslast bezieht. Dadurch ist künftig die zulässige Gesamtmasse des Traktors oder LKWs inklusive der Anhänger für das Überqueren der Brücke entscheidend. Ziel ist es, die Brücke vor Überlastung zu schützen, indem bei einem Verkehr in beiden Fahrtrichtungen die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge niedriger ist.

Gegenwärtig stimmt die Stadt mit der Autobahn GmbH ab, ob und in welchem Umfang für Unternehmen und Einzelpersonen mit berechtigtem Interesse eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Brücke für den Ziel- und Quellverkehr unter Einhaltung von Nebenbestimmungen in der Heerstraße erteilt werden kann. Sobald diese Abstimmung abgeschlossen ist, wird die Stadt die Öffentlichkeit informieren.



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)


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