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Unna, den 08. September 2023

Kreisstadt Unna muss erneut die Haushaltseinbringung verschieben
Wichtige Entscheidungen und Rahmendaten des Landes fehlen wieder

Es fehlt wieder eine ganze Reihe wichtiger Eckdaten – und dadurch wird die eigene Haushaltsplanung erschwert und verzögert: Die Kreisstadt Unna verlegt die Haushaltseinbringung für das Jahr 2024 vom 26. Oktober 2023 auf den 18. Januar 2024.

Diese Entscheidung des Verwaltungsvorstands teilten der Bürgermeister Dirk Wigant und Stadtkämmerer Michael Strecker jetzt der Politik mit und trafen dabei auf breite Zustimmung. „Wie schon zum Haushalt des Jahres 2023 werden auch für den Haushalt 2024 grundlegende externe Rahmendaten zum bislang geplanten Termin der Haushaltseinbringung am 26. Oktober nicht vorliegen“, so Strecker.

Hierbei handele es sich insbesondere um Aussagen des Landes

  1. zur Möglichkeit einer weiteren Isolierung von Finanzschäden infolge des Angriffskrieges in der Ukraine,
  2. zu möglichen neuen Regelungen in der Gemeindeordnung hinsichtlich der Rahmenbedingungen zur Haushaltsgenehmigung,
  3. zur Vervollständigung der Orientierungsdaten für die Aufstellung des Haushaltsplans um die finanziellen Auswirkungen des geplanten Wachstumschancengesetzes des Bundes auf die Kommunen und
  4. und zu den Bedingungen der avisierten Lösung der kommunalen Altschulden durch das Land und den Bund.

Insbesondere neue Regelungen in der Gemeindeordnung könnten dazu führen, dass eine zuvor beschlossene Haushaltssatzung nicht dem dann aktuellen rechtlichen Stand entspricht.

Der Verwaltungsvorstand hat deshalb nach eingehender Beratung gemeinsam beschlossen, die Einbringung des Entwurfs zur Haushaltssatzung 2024 auf den 18. Januar 2024 zu verschieben. Die Beratung des Entwurfs ist im Haupt- und Finanzausschuss am 22. Februar 2024 und die Beschlussfassung im Rat für den 29. Februar 2024 vorgesehen.

Stadtkämmerer Michael Strecker und Bürgermeister Dirk Wigant haben sich mit den Fraktionen über einen engen Austausch aller weiteren Entwicklungen bis zur Haushaltseinbringung vereinbart.

 

 






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