Stadt Lippstadt Aktuell |
Lippstadt, Meldung vom 18.01.2024 |
Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs Fälligkeiten aus 2023 werden nachgeholt/Bescheide für 2024 in Vorbereitung Lippstadt. Durch den Cyberangriff auf das Rechenzentrum der Südwestfalen-IT im Oktober 2023 wurde das Finanzwesen, insbesondere der Zahlungsverkehr, der Stadt Lippstadt stark eingeschränkt: Abbuchungen konnten seit dem 30.10.2023 nicht vorgenommen, Einzahlungen nicht verbucht und neue Bescheide größtenteils nicht erstellt werden. Da mittlerweile einige Funktionalitäten wiederhergestellt worden sind, können jetzt die folgenden Schritte vorgenommen werden:
Zunächst werden die Einzahlungen auf die städtischen Konten für die Forderungen und Fälligkeiten vom 30.10. bis 31.12.2023 auf die entsprechenden Kassenzeichen gebucht – unabhängig davon, ob die Zahlungen ohne oder trotz Lastschriftmandat überwiesen wurden. „Das sind rund 22.000 Buchungen, die jetzt manuell vorgenommen werden müssen“, heißt es vom Fachdienst Finanzservice und Controlling der Stadt Lippstadt.
Anschließend werden alle Änderungen eingegeben, die den entsprechenden Stellen schon zugegangen sind und diesen Zeitraum betreffen. Bei vorliegendem Lastschriftmandat werden dann noch ausstehende Beträge für die Fälligkeiten vom 30.10. bis 31.12.2023 abgebucht bzw. auch Erstattungen errechnet und ausgeführt. Diese Schritte sollen bis zum 15.02.2024 abgeschlossen sein, sodass zu diesem Zeitpunkt alle noch ausstehenden Abbuchungen, insbesondere auch die der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer vom 15.11.2023, vorgenommen werden sollen. Die Bürger werden daher gebeten, dafür zu sorgen, dass die Konten zu diesem Zeitpunkt die nötige Deckung haben.
Wer für den Zeitraum vom 30.10. bis 31.12.2023 festgesetzte Beträge jeglicher Art hätte überweisen müssen, es aber bisher nicht getan hat, sollte dieses bis spätestens zum 10.02.2024 nachholen, um ein Mahnverfahren zu vermeiden.
In einem nächsten Schritt sollen dann die neuen Bescheide für das Jahr 2024 erstellt werden: Bei den Hundesteuerforderungen und den Grundbesitzabgaben wird sich durch den verzögerten Versand der Bescheide (voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte) die erste Fälligkeit vom 15.02.2024 auf den 01.04.2024 verschieben. Ab dann wird der gesetzliche Rhythmus wieder eingehalten. Das Gleiche gilt für die Gewerbesteuer, auch wenn dafür keine Jahresbescheide verschickt werden, sondern eine laufende Anpassung bzw. Aktualisierung erfolgt.
Da seit dem Cyberangriff auch der Datenaustausch mit dem Finanzamt nicht mehr funktioniert, kann es insbesondere bei den Grundsteuerveranlagungen vorkommen, dass es sich bei den Bescheiden für 2024 noch nicht um die abschließende Fassung handelt. Die entsprechenden Änderungsinformationen werden aber nach Eingang bei der Stadt Lippstadt baldmöglichst verarbeitet und durch neue Bescheide umgesetzt und mitgeteilt, sodass von Rückfragen bis zum ersten Fälligkeitstermin am 01.04.2024 möglichst abgesehen werden sollte.
Was die übrigen Bereiche bzw. abweichende Regelungen angeht, erfolgt bei Bedarf eine separate Information.
Pressekontakt: Frau Köller, Pressestelle, pressestelle@stadt-lippstadt.de,Tel: 02941/980-313 |
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