Stadt Lippstadt Aktuell

Lippstadt, Meldung vom 07.03.2024
Radwegebenutzungspflicht an vielen Stellen im Stadtgebiet aufgehoben

Lippstadt. Keine Pflicht mehr, den Radweg zu benutzen: Die Stadtverwaltung hat in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet die sogenannte Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. So besteht in der gesamten Altstadt – mit Ausnahme des Radfahrstreifens an der Woldemei – aufgrund der Tempo-30-Zonen keine Benutzungspflicht mehr.* Darüber hinaus wurden auch in Herringhausen, Benninghausen, Eickelborn, Hörste und Rebbeke/Mettinghausen Abschnitte von Radwegen von der Benutzungspflicht befreit.

 

„Wege im Straßennetz, die mit den blau-weißen Verkehrszeichen ‚Radweg‘, ‚getrennter Geh- und Radweg‘ oder ‚kombinierter Geh- und Radweg‘ beschildert sind, müssen von Radfahrenden benutzt werden. Diese Benutzungspflicht kann von der zuständigen Behörde aufgehoben werden, wenn die Radwege nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügen und wenn die Verkehrssicherheit der Radfahrenden auch auf der Fahrbahn gewährleistet ist“, erklärt Michael Tröger, Verkehrsplaner bei der Stadt Lippstadt. „An vielen Stellen konnte die Benutzungspflicht inzwischen aufgehoben werden, sodass dem Radfahrer dort ein Wahlrecht eingeräumt wird, ob er den Radweg oder die Fahrbahn benutzen möchte“, ergänzt Cathrin Arens vom Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Lippstadt.

 

Damit Radfahrerinnen und Radfahrer einen Überblick erhalten, welche Straßenabschnitte betroffen sind, hat die Stadtverwaltung einen Übersichtsplan erstellt. „Wir erhalten immer wieder Fragen zu diesem Thema“, so Tröger. Der Plan zeigt aus Darstellungsgründen nur die Straßenabschnitte der Kernstadt und von Stadtteilen direkt anschließend. Die durchgezogenen Linien zeigen bereits durchgeführte Maßnahmen, die gestrichelten Linien in Prüfung befindliche Straßen. Eine Gesamtübersicht ist darüber hinaus auf der Website der Stadt unter lippstadt.info zu finden.

 

 

*Eine weitere Ausnahme ist der Radweg auf der östlichen Seite der Cappelstraße/Cappeltor im Abschnitt zwischen Marktstraße und Beckumer Straße in Fahrtrichtung Norden. Hintergrund ist die Radverkehrsführung entgegen der Einbahnrichtung.

 



Pressekontakt: Frau Köller, Pressestelle, pressestelle@lippstadt.de,Tel: 02941/980-313

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Übersichtsplan Aufhebung Radwegebenutzungspflicht



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