Coliforme Bakterien dienen laut der Trinkwasserverordnung als Verschmutzungsindikator für Trinkwasser. Werden solche Bakterien nachgewiesen, gilt das Wasser als „verschmutzt“ und darf nicht als Trinkwasser verwendet werden.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung ist nun eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers in Form von Coliformen Bakterien festgestellt worden – und zwar im Versorgungsbereich der Sundheller Wasserleitung eG (Bruch- und Lehmweg in Plettenberg). Deshalb ist in diesem Bereich ein sofortiges Abkochgebot ausgesprochen worden. Wie lange es andauert, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Zunächst müssen weitere Testergebnisse vorliegen.
Der Wasserversorger hat umgehend Sofortmaßnahmen zur Problemlösung eingeleitet. Unter anderem ist das Wasser zur Desinfektion gechlort worden. Sollte ein Chlorgeruch wahrgenommen werden, wirkt dieser sich nicht auf die Verwendbarkeit des Wassers aus.
Zum „Abkochgebot“ sind laut Kreisgesundheitsamt folgende Punkte zu beachten:
- Zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden.
- Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht sein, damit es als abgekochtes Wasser gilt.
- Zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet. Es sollte jedoch nicht verschluckt werden.
- Zum Herstellen von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist abgekochtes Wasser zu verwenden.
- Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden. Die Waschtemperatur sollte aber mindestens 40 Grad Celsius betragen.
- Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60 Grad Celsius spült und trocknet.
- Für gefährdete Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen, Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
Pressekontakt: Märkischer Kreis, Alexander Bange / 02351 966 6150
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