Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Märkischen Kreis können ab sofort wieder einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land NRW im Jahr 2024 insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Dem Märkischen Kreis werden Fördergelder in Höhe von 49.000 Euro zugeteilt. 49 Vereine, Organisationen, aber auch engagierte Privatpersonen können profitieren. Eine Antragstellung ist bis zum 1. November 2024 möglich.
Das Schwerpunktthema lautet diesmal: „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten, wie die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen. Das Förderprogramm richtet sich dabei ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen.
Landrat Marco Voge wirbt dafür, das Förderprogramm zu nutzen: „Einsamkeit wird zunehmend zu einem gesellschaftlichen Thema. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die sich gezielt gegen Vereinsamung einsetzen und ihre Mitmenschen dadurch vor sozialer Isolation bewahren. Nehmen Sie die finanzielle Unterstützung des Landes als Anreiz, viele kreative Ideen zu entwickeln und Projekte gegen die Einsamkeit ins Leben zu rufen. In den vergangenen Jahren haben tolle ehrenamtliche Initiativen und Projekte von der Landesförderung profitiert.“
Anna Kosel berät Antragsteller
Ansprechpartnerin beim Märkischen Kreis ist Anna Kosel vom Fachdienst Finanzwirtschaft und Beteiligungen. „Mit dem Landesprogramm wird bürgerschaftliches Engagement gestärkt. Deshalb sind erneut Vereine, Organisationen, Initiativen und auch Privatpersonen antragsberechtigt, die etwas für die Gemeinschaft in ihrem Stadtteil bewegen möchten“, sagt Kosel.
Damit die Antragstellung und die Auszahlung der Fördermittel reibungslos verlaufen, berät Anna Kosel die Antragsteller gerne telefonisch unter 02351 966 6284 oder per E-Mail: a.kosel@maerkischer-kreis.de
Wichtig: Förderfähig sind nur Projekte, die bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt und abgerechnet werden. Die Antragstellung muss bis zum 1. November 2024 erfolgen. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf der Internetseite des Landes NRW www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden. Direkt zum Antrag geht es unter www.engagementfoerderung.nrw. Wie in den vergangenen Jahren muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben an den Märkischen Kreis, Fachdienst Finanzwirtschaft und Beteiligungen, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid gesandt werden. Das Projekt selbst muss bis zum Jahresende umgesetzt und durch einen Verwendungsnachweis - dazu gehören auch Fotos – dokumentiert sein.
Weitere Informationen zur Bekämpfung der Einsamkeit in Nordrhein- Westfalen und zur Kampagne „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit.“ bietet die Online-Plattform der Landesregierung www.einsamkeit.nrw . Hier sind unter anderem Best-Practice-Beispiele gebündelt und Informationen zu mehr als 430 Initiativen in ganz Nordrhein-Westfalen enthalten. Die Plattform bietet so Angebote und Anlaufstellen für von Einsamkeit betroffene Menschen in deren Nähe.
Pressekontakt: Märkischer Kreis, Ursula Erkens 02351 966 6149
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