Arnsberg. Die Anmeldungen der Schulanfänger:innen zum Schuljahr 2025/2026 finden in der Zeit von Montag, 4. November bis Freitag, 8. November, in den Grundschulen der Stadt Arnsberg statt. Für die persönliche Anmeldung ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren, da die Sekretariate nicht an allen Tagen besetzt sind. Anmeldungen ohne vorherige Terminvereinbarungen sind leider nicht möglich.
Die Erziehungsberechtigten kommen gemeinsam mit ihrem Kind zum vereinbarten Anmeldetermin in die Grundschule und bringen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie eine Kopie des Impfausweises ihres Kindes mit. Gibt es Besonderheiten zum Sorgerecht, sind entsprechende Nachweise ebenfalls zur Anmeldung mitzubringen.
Schulpflichtig werden zum Schuljahr 2025/26 alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 30. September 2019 geboren sind. Kinder, die nach diesem Zeitraum geboren sind, können frühzeitig eingeschult werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen (Schulfähigkeit). Die Anmeldung dieser Kinder findet im gleichen Zeitraum statt.
Die Entscheidung über die Schulfähigkeit trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Die Einladung zur Schuluntersuchung erhalten die Erziehungsberechtigten direkt vom Gesundheitsamt.
Bei den Anmeldungen wird eine Sprachstandsfeststellung vorgenommen. Kinder, deren Sprachkenntnisse für den Schulstart nicht ausreichend sind, können zum vorschulischen Sprachförderkurs durch die Schule verpflichtet werden, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.
Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Schule der Stadt Arnsberg. Ansprechpartnerin ist Maren Rehbein, Tel. 02932 201-1400. Infos auch online unter www.arnsberg.de/schulen.
Kontakt: Stadt Arnsberg, Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de
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