An die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die im Rahmen der „Euthanasie“ ermordet wurden oder denen durch Zwangssterilisation großes Leid zugefügt wurde, wird selten gedacht. Solche Opfer hat es nicht nur in größeren Städten, sondern auch im ländlichen Sauerland gegeben. Der Vortrag zeigt die Umsetzung der NS-Erbgesundheitslehre und Rassenhygiene in unserem regionalen Bereich. Beschrieben wird die Arbeitsweise des Erbgesundheitsgerichts Arnsberg, zu dem auch der Bereich des Amtsgerichts Warstein gehörte. Von diesem Gericht wurden mindestens 27 Menschen aus dem heutigen Stadtgebiet Warstein zur Unfruchtbarmachung verurteilt. Die damalige Provinzial-Heilanstalt Warstein spielte sowohl bei der Euthanasie als auch der Zwangssterilisation eine große Rolle. Von hier aus wurden 1575 Menschen in Tötungsanstalten „verlegt“ und 768 Patentinnen und Patienten zwangsweise sterilisiert.
In dem Vortrag geht es nicht um anonyme Zahlen, sondern um persönliche Schicksale. Beschrieben wird an einem Beispiel der Ablauf eines Sterilisationsverfahrens und der Weg von zwei Patienten der Heilanstalt Warstein, die in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurden. Außerdem geht es um das Schicksal eines achtjährigen Kindes in der Heilanstalt Marsberg. Alles belegt mit Originaldokumenten. Mit diesem Vortrag erinnern wir auch an die Umsetzung des „Gesetzes zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses“ ab 1. Januar 1934. Vor 90 Jahren bildete dieses „Sterilisationsgesetz“ für die Nazis den Einstieg in die Organisation der „Euthanasie“ und den späteren Holocaust.
Anmeldung mit Kursnummer 242-12303 unter www.vhs-lippstadt.de oder per Telefon unter 02941 2895-11 bzw. -16.
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