„Das Kinderbildungsgesetz regelt seit 2011 die Mitwirkung der Eltern im Bereich der Vorschulbetreuung und ermöglicht ihnen dafür, einen Jugendamtselternbeirat zu wählen. Wir vom Sachgebiet Jugendhilfe begrüßen diese Möglichkeit, weil auf diese Weise ein zielgerichteter Austausch zwischen Eltern, den verschiedenen Einrichtungen und dem Jugendamt erfolgen kann“, unterstreicht Bianca Ifland, Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege.
Da es neben dem Jugendamtselternbeirat noch die Beiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen gibt, kann der Jugendamtselternbeirat vor allem jene Angelegenheiten erörtern, die für mehrere oder alle Kindertageseinrichtung oder Tagespflegeeinrichtungen gelten: Dies können z.B. Betreuungsbedarfe der Eltern und Wünsche zum Angebot, Elternbeiträge oder fachliche Initiativen oder Projekte von allen oder mehreren Einrichtungen sein. Die Entscheidung über diese Fragen werden nach der Beteiligung des Jugendamtselternbeirats vom Jugendamt / Jugendhilfeausschuss bzw. von den Trägern und Einrichtungen getroffen.
Wichtigster Tagesordnungspunkt der ersten Sitzung war die Wahl einer Vorsitzenden und ihrer Vertretung. Einstimmig wählte das Gremium Jessica Schulte, Mitglied im Elternbeirat der Kita St. Antonius) zur ersten Vorsitzenden. Clara Sitnikow, Mitglied im Elternbeirat der Kita Niederbergheim, wurde zur Stellvertreterin gewählt.
Weitere Themen der ersten Sitzung waren die „Eltern-App“, die im Frühjahr dieses Jahres freigeschaltet wurde. Weiterhin diskutierte das Gremium über die Online-Anmeldung über das Kita-Portal, die Kita-Karte in Schriftform ersetzt.
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