Die Umschreibung von ukrainischen Fahrzeugen auf deutsche Kennzeichen erfolgt in mehreren Schritten:
- Technische Vollabnahme: Vor der Ummeldung ist eine technische Vollabnahme bei einer anerkannten Prüfstelle notwendig. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug den deutschen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht. Geprüft werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Abgaswerte und andere sicherheitsrelevante Aspekte. Nur Fahrzeuge, die diese Prüfung bestehen, können umgemeldet werden.
- Antrag bei der Zulassungsstelle: Nach erfolgreicher Vollabnahme muss ein Antrag auf Ummeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle gestellt werden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über die technische Prüfung
- Versicherungsbestätigung
- Ukrainische Zulassungsbescheinigung
- Eigentumsnachweis (falls das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist)
- Gültiger Aufenthaltstitel
Nach Prüfung der Unterlagen vergibt die Zulassungsstelle die neuen deutschen Kennzeichen. Die Kosten dafür betragen insgesamt zwischen 50 und 100 Euro.
Rechtliche Verpflichtung
Die Umstellung auf deutsche Kennzeichen ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Integration in die deutsche Gesellschaft. Der Märkische Kreis rät allen betroffenen Fahrzeughaltern, sich frühzeitig über die notwendigen Schritte zu informieren und die erforderlichen Prüfungen sowie Anträge rechtzeitig einzuleiten, um Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Beratung und Unterstützung
Für weitere Informationen stehen die Zulassungsstellen des Kreises sowie die technischen Prüfstellen zur Verfügung. Erforderliche Terminvereinbarungen sind unter Telefon 02351-966 60 oder im Internet möglich: https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/
Pressekontakt: Märkischer Kreis, Alexander Bange / 02351 966 6150
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