Die Fraktion „Die Linke“ hatte einen Antrag gestellt, dass der zugangsberechtigte Personenkreis für das „Deutschlandticket Sozial“ zukünftig um Menschen erweitert wird, die Wohngeld beziehen. Hintergrund: Im Märkischen Kreis wird seit April 2018 ein Mobilticket (Sozialticket) in zwei Varianten (Stadt- und Kreisvariante) für den folgenden Nutzerkreis angeboten:
-> Empfänger von Arbeitslosengeld II und Bürgergeld (SGB II)
-> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII)
-> Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Solange es Fördergelder dafür gibt, ergänzte die CDU-Fraktion den Antrag, sollen Menschen im Märkischen Kreis das „Deutschlandticket Sozial“ zukünftig nutzen dürfen, die Wohngeld beziehen. Die Entscheidung im Kreistag fiel einstimmig.
Im Jahr 2023 haben im Märkischen Kreis 5.890 Haushalte Wohngeld erhalten. Statistisch leben in NRW durchschnittlich 2,06 Personen pro Haushalt. Daraus ergibt sich ein möglicher zusätzlicher Nutzerkreis für das Sozialticket von rund 12.133 Personen.
Im Fördermittelantrag wurde ursprünglich von einer Nutzerquote von zehn Prozent ausgegangen. Tatsächlich lag die Nutzerquote im Jahr 2024 jedoch bei 7,1 Prozent. Bei einer Quote von zehn Prozent hätten 1.213 Personen das Sozialticket zusätzlich nutzen können. Das ergibt einen zusätzlichen Förderanspruch in Höhe von etwa 164.378 Euro. Dieser zusätzliche Förderbedarf kann voraussichtlich durch aktuell nicht genutzte Landesfördermittel gedeckt werden.
Pressekontakt: Märkischer Kreis, Alexander Bange / 02351 966 6150
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