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08. Januar 2025,  Stadt Warstein
Hoher Aufwand für Wahlamt der Stadt Warstein
Vorzeitige E-Mail-Anträge zur Briefwahl sorgen für hohe Arbeitsbelastung
Stadt Warstein. Bereits vor Weihnachten gingen erste E-Mails mit dem Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl im Wahlamt der Stadt Warstein ein. „Die Unterlagen können frühestens ab dem 07. Februar verschickt werden, unabhängig davon, wann der Antrag eingegangen ist,“ macht Ulla Aust, Sachgebietsleiterin Organisation und Leiterin des Wahlamtes der Stadt Warstein, deutlich.

„Durch die hohe Zahl an E-Mail, die uns inzwischen erreichen, wird das große Interesse an der Bundestagswahl deutlich,“ bemerkt Ulla Aust. Durch die vorzeitige Beantragung per Mail können die Anträge aber nicht früher bearbeitet werden, da das Wählerverzeichnis erst am 11. Januar aufgestellt wird und frühestens ab dem 07. Februar Stimmzettel vorliegen. Alle eingehenden Briefwahlanträge müssen innerhalb von neun Arbeitstagen bearbeitet werden. Bei der letzten Bundestagswahl waren dies über 8.000. Um alle Unterlagen rechtzeitig fertigzustellen, legen die Beschäftigten des Wahlamtes am Wochenende Sonderschichten ein. Die Wahlscheine werden ausgedruckt, dadurch ein Vermerk ins Wählerverzeichnis aufgenommen, und mit Stimmzettelumschlag, Hinweiszettel und Stimmzettel an die Briefwähler verschickt. Der rote Wahlbrief mit ausgefülltem Wahlschein und Stimmzettelumschlag muss dann rechtzeitig zur Bundestagswahl wieder bei der Stadt Warstein sein. Am Wahlsonntag wird letztmalig um 18:00 Uhr der Briefkasten am Rathaus geleert

„Wir hoffen, dass alle wahlberechtigten Personen, denen dies möglich ist, am 23. Februar die Wahllokale in den Wahlbezirken aufsuchen und nur diejenigen von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, die aus gesundheitlichen Gründen oder urlaubsbedingt nicht ins Wahllokal kommen können.“, so Ulla Aust.

Bei einer Beantragung per Mail oder online ist darauf zu achten, dass ohne Vorlage einer Vollmacht nur jede wahlberechtigte Person für sich selbst einen Antrag stellen kann. Anzugeben sind alle Vornamen, Nachnamen, die Meldeadresse der Hauptwohnung (ggf. zusätzlich die Auslandsanschrift für den Versand) und das Geburtsdatum.

Ab Montag, 13. Januar wird die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen über die Online-Anwendung auf der Homepage der Stadt Warstein möglich sein. „Die standardmäßige Bearbeitung wird dadurch erleichtert,“ erläutert Ulla Aust. Eine vorzeitige Wahlmöglichkeit im Rathaus wird es ab dem 10. Februar geben, wobei hier mit Wartezeiten gerechnet werden muss.

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Vorzeitige E-Mail-Anträge auf Briefwahlunterlagen sorgen für hohe Arbeitsbelastung