Aktuelle Informationen:  Märkischer Kreis
27. Januar 2025,  Märkischer Kreis. (pmk)
Steigende Unterstützung für behinderte Kinder und Jugendliche
Märkischer Kreis. (pmk). Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen, wenn eine seelische, geistige oder körperliche beziehungsweise eine Mehrfachbehinderung vorliegt oder einzutreten droht. Der Märkische Kreis registriert steigende Antragszahlen.

Aktuell werden die Eingliederungshilfen für geistige, körperliche beziehungsweise Mehrfachbehinderungen kreisweit im Fachdienst Soziales des Märkischen Kreises geprüft. Anträge zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden-) seelischen Behinderung nimmt das Jugendamt des Kreises für die acht Städte und Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich (Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle) entgegen.

An Unterstützungsleistungen kommen insbesondere die Begleitung im Schulalltag im Rahmen der Schulassistenz, Autismustherapie, Assistenz bei der Freizeitgestaltung oder auch eine Kostenübernahme für Hilfemittel in Betracht. Entscheidend ist, was das Kind aufgrund seiner Behinderung benötigt.

Im Bereich der geistigen, körperlichen beziehungsweise Mehrfachbehinderungen erhielten 2024 insgesamt 495 Kinder (2023: 427) Unterstützungsleistungen, davon alleine 469 (2023: 427) in Form einer Schulassistenz und 105 Kinder erhielten eine Autismutherapie (2023: 95). Die Tendenz ist seit Jahren steigend. Das ist nicht darin begründet, dass es mehr Kinder mit Behinderungen gibt, sondern hat vielfältige Ursachen. „In den Schulen sind jetzt mehr Kinder in einer Klasse als früher und Lehrer müssen den damit gestiegenen unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Einzelförderung kann dann nur eingeschränkt durchgeführt werden“, stellt Marion Laqua, Fachdienstleiterin Soziales, fest. Personalmangel erhöht die Belastung in den Schulen noch zusätzlich. Viele Eltern können nicht auf Unterstützung durch die Familie zurückgreifen. Großeltern, die diese Aufgabe früher klassisch übernommen haben, oder ältere Geschwister stehen oft nicht zur Verfügung. Bei Alleinerziehenden ist die Belastungssituation meist besonders groß.

Kinder mit einer (drohenden-) seelischen Behinderung haben ab dem Schuleintritt Anspruch auf Eingliederungshilfe nach Paragraph 35a SGB VIII. Unterstützung erhalten Kinder im ambulanten Setting unter anderem in Form von Schulbegleitung, Autismustherapie, Lerntherapie, im stationären Bereich unter anderem in Form von Wohngruppen. Für die Prüfung ist das örtliche Jugendamt zuständig. Für die acht Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt übernimmt das Jugendamt des Märkischen Kreises die Aufgabe. In den vergangenen Jahren konnte Matthias Sauerland, Fachdienstleiter Jugendförderung und Kinderbetreuung, einen stetigen Anstieg der Bedarfe und Fallzahlen in der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII verzeichnen. Rund 170 Vorgänge ergaben sich aus der durchschnittlichen Gesamtzahl im Jahr 2024.

Für 2028 ist vom Gesetzgeber geplant, alle Hilfen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ungeachtet der Behinderungsart im Jugendbereich (SGB VIII) zusammen zu fassen.

Pressekontakt:
Märkischer Kreis, Ursula Erkens 02351 966 6149

Diese Meldung im Browser anzeigen

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Symbolfoto: Guido Raith/ Märkischer Kreis

Symbolfoto: Guido Raith/ Märkischer Kreis