Hintergrund ist unter anderem, dass die zuständige Gemeindehaftpflichtversicherung in Köln (GVV) betont, dass spielende Kinder und Autoverkehr voneinander getrennt werden müssen, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Die im Sommer neu gestaltete, an den Marktplatz angrenzende Spiellandschaft und das im November eingeweihte Fontänenspiel sollen die Aufenthaltsqualität von Fußgängern auf dem Marktplatz erhöhen. „Das im Boden eingelassene Fontänenspiel darf auf keinen Fall befahren werden, eine entsprechende Absperrung macht dies auch unmissverständlich klar. Fußgänger und spielende Kinder sollen sich auf dem Marktplatz und dem Dr. Segin-Platz unbekümmert bewegen können, deshalb noch einmal der dringende Appell, diesen Bereich nicht mit dem Auto zu befahren“, unterstreicht Roswitha Wrede, Leiterin des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung. Ausnahmen gelten lediglich für den Lieferverkehr zu Marktplatzanliegern. Die örtliche Polizei wird die Durchsetzung des Einfahrverbotes künftig verstärkt kontrollieren. Parkverstöße werden konsequent durch das Ordnungsamt geahndet.
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